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Im Königreich Sachsen.
Dem Untersteueramt zu Penig im Bezirk des Hauptsteueramts zu Chemnitz ist die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen II über unbearbeitete Tabackblätter sowie von Versendungsscheinen lI über
inländischen Taback ertheilt worden.
Mit dem 1. April d. Is. tritt eine neue Organisation des Königlich württembergischen Steuerkollegiums
ins Leben. Es werden bei demselben zwei Abtheilungen errichtet werden, eine Abtheilung für direkte
Steuern und eine Abtheilung für Zölle und indirekte Steuern, jede mit den Befugnissen eines Landes-
kollegiums. ..
Das Steuerkollegium, Abtheilung für Zölle und indirekte Steuern in Stuttgart entspricht im
wesentlichen dem früheren Steuerkollegium, von welchem die Verwaltung der direkten Landessteuern ab-
gezweigt und an die frühere Katasterkommission, künftig Abtheilung für direkte Steuern übertragen ist,
und bildet an Stelle des früheren Steuerkollegiums in Stuttgart die Landesdirektivbehörde für die Ver-
waltung der Zölle und Reichssteuern im Sinne des Art. 36 Abs. 2 der Reichsverfassung.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 3. März d. Is. beschlossen,
1. in die Nachweisung der gewöhnlichen Schiffsutensilien (Anlage E 1 zu den Normativbestim-
mungen für die Hafen-Regulative, Central-Blatt 1888 S. 761 ff.) aufzunehmen:
Dampf-Taucherpumpen und zwar als Bootsmannsgut unter Tit. VII daselbst;
Sternrohre und zwar als Reservetheile a im Tit. X (Maschinen-Inventar) daselbst.
2. Fischnetze sowie Linoleum, auch mit Unterlagen von grobem Zeugstoff, ungefärbtes, unbe-
drucktes, gefärbtes oder bedrucktes (Tarifnummer 27 f 2), den in dem Verzeichniß II der
Anlage A zum Schiffsbau-Regulativ vom 17. Juli 1889 (Central-Blatt 1889 S. 431 ff.) auf-
geführten, speziell nachweisbaren nicht metallenen Materialien gleichzustellen.
3. Polizei-Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum
2.— —— Grund Aus des
9 weisung Ausweisungs.
J der Ausgewiesenen. der Beftrafung, beschlossen hat beschlusses.
1. 2. l s. 4. 5. 6.
àa) Auf Grund des S. 39 des Strafgesetzbuchs:
geboren im Jahre 1851 zu Borowa,schwerer Diebstahl HKöniglich preußischer Re- 28. Februar
Bezirk Neustadt a. d. Mettau, Böh.]/2 Jahre Zuchthaus gierungs-Präsident zu d. J.
men, ortsangehörig ebendaselbst, laut Erkenntniß vom|Breslau,
24. März 1890),
Josef Bubenitschek,
Tagearbeiter,
1.