Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

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Im Königreich Sachsen. 
Dem Untersteueramt zu Penig im Bezirk des Hauptsteueramts zu Chemnitz ist die Befugnis zur 
Erledigung von Begleitscheinen II über unbearbeitete Tabackblätter sowie von Versendungsscheinen lI über 
inländischen Taback erteilt worden. 
  
Mit dem 1. April d. Js. tritt eine neue Organisation des Königlich württembergischen Steuerkollegiums 
ins Leben. Es werden bei demselben zwei Abteilungen errichtet werden, eine Abteilung für direkte 
Steuern und eine Abteilung für Zölle und indirekte Steuern, jede mit den Befugnissen eines Landes- 
kollegiums.  
Das Steuerkollegium, Abteilung für Zölle und indirekte Steuern in Stuttgart entspricht im 
wesentlichen dem früheren Steuerkollegium, von welchem die Verwaltung der direkten Landessteuern ab- 
gezweigt und an die frühere Katasterkommission, künftig Abteilung für direkte Steuern übertragen ist, 
und bildet an Stelle des früheren Steuerkollegiums in Stuttgart die Landesdirektivbehörde für die Ver- 
waltung der Zölle und Reichssteuern im Sinne des Art. 36 Abs. 2 der Reichsverfassung. 
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 3. März d. Js. beschlossen, 
1. in die Nachweisung der gewöhnlichen Schiffsutensilien (Anlage E 1 zu den Normativbestim- 
mungen für die Hafen-Regulative, Central-Blatt 1888 S. 761 ff.) aufzunehmen: 
Dampf-Taucherpumpen und zwar als Bootsmannsgut unter Tit. VII daselbst; 
Sternrohre und zwar als Reservetheile a im Tit. X (Maschinen-Inventar) daselbst. 
2. Fischnetze sowie Linoleum, auch mit Unterlagen von grobem Zeugstoff, ungefärbtes, unbe- 
drucktes, gefärbtes oder bedrucktes (Tarifnummer 27 f 2), den in dem Verzeichnis II der 
Anlage A zum Schiffsbau-Regulativ vom 17. Juli 1889 (Central-Blatt 1889 S. 431 ff.) auf- 
geführten, speziell nachweisbaren nicht metallenen Materialien gleichzustellen. 
  
3. Polizei-Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimat Behörde, welche die Datum 
  Grund Aus- des 
Lfd. Nummer weisung Ausweisungs. 
 der Ausgewiesenen. der Bestrafung, beschlossen hat beschlusses. 
1. 2. 3.  4. 5. 6. 
  
  
  
  
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
geboren im Jahre 1851 zu Borowa,schwerer Diebstahl Königlich preußischer Re- 28. Februar 
Bezirk Neustadt a. d. Mettau, Böh-  (2 Jahre Zuchthaus gierungs-Präsident zu d. J. 
men, ortsangehörig ebendaselbst, laut Erkenntnis vom  Breslau, 
24. März 1890), 
Josef Bubenitschek, 
Tagearbeiter, 
1.