Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

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Annahme-Erklärung. 
übernehme die Verpflichtung, die innen verzeichneten Zuckerprodukte 
(zuckerhaltigen Fabrikate) in unveränderter Gestalt und Menge noch heute (bis zum ten 
) der benannten Zuckerfabrik (der benannten Niederlage) zuzuführen und daselbst zur Abferti- 
gung zu stellen. 
Zugleich erkläre für verpflichtet, für die auf diesen Zuckerprodukten (zuckerhaltigen 
Fabrikaten) ruhenden Abgaben zu haften, bis der Uebergang in die Fabrik (Niederlage) steueramtlich 
bescheinigt ist. 
„den * 189
	        
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