Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

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Bezeichnung 
der 
Eisen bahn. 
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs- 
weise mit Militäranwärtern. 
zu besetzen sind. 
r¾ß 
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
Bezeichnung der Behörde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
Bemerkungen. 
  
III. Königreich Württemberg. 
. Dampfstraßenbahn Ravensburg- 
Weingarten. 
uFilderbahn (Stuttgart-Degerloch- 
Hohenheim). 
  
Zugführer, Reserve-Zugführer, 140 Jahre. 
Stalionsdiener. 
Expedient, Zugführer, Schaff- 
ner, Bahn. bezw. Strecken- 
wärter, Weichensteller. 
  
40 
  
okalbahn Aktiengesellschaft 
zu München. 
Betriebsvorstand der Filder- 
bahngesellschaft zu Stutt- 
gart. 
IV. Großherzogthum ZBaden. 
. Bregthalbahn (für die Strecke 
Donaueschingen - Hammereisen- 
bach). 
.Karlsruhe-Durmersheimer Eisen- 
bahn. 
Karlsruhe-Spöcker Eisenbahn. 
Lokalbahn Kehl-Lichtenau-Bühl., 
  
Subaltern- und Unterbeamte. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. — 
  
40 Jahre. 
40 = 
40 
40 
  
Bau= und Betriebsverwaltung 
Herrmann Bachstein zu 
Darmstadt. 
Bau- und Betriebsverwaltung 
Herrmann Bachstein zu 
Darmstadt. 
Bau= und Betriebsverwaltung 
Herrmann Bachstein zu 
Darmstadt. 
Straßburger Straßenbahn- 
geiellschaft zu Straßbur 
i/Els. n 
  
  
Bei der Besetzung 
sind die für den 
Staatseisenbahn- 
dienst in dieser 
Beziehung und 
insbesondere be- 
züglich der Er- 
mittelung der 
Militäranwärter 
bestehenden Vor- 
schriften zur An- 
wendung 
u 
bringen. 6 
Wie zu 1. 
Bei der Besetzung 
sind die für den 
Staatseisenbahn- 
dienst in dieser 
Beziehung gül- 
tigen Vorschrif. 
ten zur Anwen- 
dung zu bringen. 
Bei der Besetzun) 
sind die für den 
Staatseisenbahn-= 
dienst in dieser 
Beziehung und 
insbesondere be- 
züglich der Er- 
mitt lung der 
Militäranwärter 
bestehenden Vor- 
schriften zur 
Anwendung zu 
bringen. 
Wie zu 2. 
Wie zu 2. « 
DabecfollStellc"u· 
anwärtern badi- 
scher Staatsan. 
gehörla eit ror 
allen ubrigen der 
Vorzug gegeben 
werden.
	        
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