Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwanzigster Jahrgang. 1892. (20)

— 668 — 
Anlage 7. 
Uachweisung 
der 
Alkoholausbeute aus dem bemaischten Bottichraum in den mehlige Stoffe beziehungsweise 
Melasse, Rüben oder Rübensaft verarbeitenden Brennereien für das Betriebsjahr 181/. 
Von den Miischbottichsteuer entrichtenden Brennereien, welche die Steuer 
zum vollen Satz und 
  
  
Art daneben den Zuschlag vo- belen Satz] zu No des zu /10 des zu /% des 
der in Betrieb “e lene0 L#lebols den Zuschlag) vollen Satzesvollen Satzes vollen Satzes 
gewesenen zu entrichten hatten, sind 
Brennereien. Schic- reinen voltic, reinem Votich- reinem Vontich= reinem Bollv— reinem Volkich= reon. 
  
  
  
raum] Mlkohol raum Alkohol raum Alkohol raum Alkohol raum Wt raum Alkohol 
bemaischt hergestellt bemaischt hergestellt bemaischt hergestellt bemaischti hergestelltt bemaischt hergestellt bemaischt hergestellt 
Hektoliter. 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7 8. 9. 10. 11. 12 13. 
a. Hefenbrennereien 
b. Getreidebrennereien - « 
ohne Hefenfabrikation 
c. Kartoffelbrennereien « 
ohne Hefenfabrikation « 
cl.Melasse-2c.Btennereien— — — · — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Von den statt der Maischbottichsteuer Zuschlag zur Verbrauchsabgabe entrichtenden Brennereien, 
A welche den Zuschlag von 
rt 
E— 0,20 M. Omns 4# Ons M. D Ond 4# . O12 4 
der in Betrieb für das Liter reinen Alkohols entrichtet haben, sind 
gewesenen an an an an an an an an an an 
Bottich- reinem Bottich- reinem Botlich= reinem Bottich- reinem Bottich- reinem 
B raum Alkohol raum Alkohol raum Alkohol raum Alkohol raum Alkohol 
rennereien. bemalscht hergestellt bemaischt hergestellt bemaischt hergestellt bemaischt hergestellt bemaischt hergestellt 
Hektoliter. 
1. 14. 15. 16.7. 18. 19. 20. 21.22. 23. 
a. Hefenbrennereien. — — — — — — — — 
b. Getreidebrennereien 
ohne Hefenfabrikation 
e. Kartoffelbrennereien 
ohne Hefenfabrikation — — — — 
Anleitung. 
1. Brennereien, welche verschiedenen Steuersätzen unterlegen haben, sind bei derjenigen Kategorie in Ansatz zu bringen, 
welcher sie innerhalb des Betriebsjahres am längsten angehört haben, wenn sich aber hieraus die Zutheilung nicht 
ergiebt, bei derjenigen Kategorie, zu welcher sie nach ihren regelmäßigen Betriebsverhältnissen gehören. 
Die Mengen sind in vollen Hektolitern anzugeben. Ueberschießende Mengen von weniger als 50 Litern sind bei der 
Anschreibung außer Betracht zu lassen, solche von 50 Litern und darüber auf ganze Hektoliter abzurunden. 
 
	        
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