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Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreich Preußen.
Das Steueramt I. zu Nikolaiken im Bezirk des Hauptzollamts zu Johannisburg ist in ein
Steueramt II. umgewandelt und zu Arys in demselben Hauptamtsbezirk ein Steueramt II. errichtet worden.
Das Steueramt II. zu Bleicherode im Bezirk des Hauptsteueramts zu Nordhausen ist auf-
gehoben worden. 1
Die dem Steueramt I. zu Peine im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hildesheim ertheilte Be-
fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über Wein ist zurückgezogen worden.
Die bisher dem Hauptsteueramt zu Nordhausen unterstellten Steuerämter zu Heiligenstadt und
Worbis sind dem Hauptsteueramt zu Langensalza zugewiesen worden.
In Stralsund ist eine mit dem dortigen Hauptzollamte verbundene, und in Barth, im Haupt-
amtsbezirk Stralsund, eine mit dem Nebenzollamt I. zu Barth verbundene Zuckersteuerstelle errichtet worden.
Die 1Jkerseeuerltele zu Stralsund ist für die daselbst neuerrichtete „Stralsunder Zuckerfabrik,
astenteiellscha t“, und die Zuckersteuerstelle zu Barth für die neu errichtete „Barther Aktien-Zuckerfabrik“
zuständig.
Das Steueramt I. zu Lüdinghausen im Bezirk des Haupisteueramts zu Münster ist nach
Dülmen in demselben Hauptamtsbezirk verlegt worden. -
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Naumburg a. S. ist die Zuckerfabrik zu Körbisdorf, für
welche bisher das Steueramt J. zu Merseburg als Zuckersteuerstelle zuständig war, der Zuckersteuerstelle
in Mücheln zugetheilt worden. ·
Das Steueramt J. zu Neumittelwalde im Bezirk des Hauptsteueramts zu Oels ist in ein
Steueramt II. umgewandelt worden.
Es ist ertheilt worden:
dem Steueramt J. zu Dahme im Bezirk des Hauptisteueramts zu Potsdam die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen II über Rohtaback (Nr. 25 v 1 des Zolltarifs) und
dem Steueramt I. zu Dorsten im Bezirk des Hauptsteueramts zu Münster die Befugniß zur
Erledigung von Begleitscheinen 1 und Begleitzetteln über das für den Fabrikanten R. Paton daselbst
eingehende rohe einfache Leinengarn (nur geweiftes [Bündel-[Garn) der Tarifnummer 22a.
Im Bezirk des Hauptsteueramts zu Langensalza ist in der Stadt Mühlhausen i. Th. auf dem
Bahnhofe daselbst ein Steueramt I. errichtet worden, welches die Bezeichnung Steueramt I „Bahnhof“
zu Mühlhausen i. Th. erhalten hat. Das bereits in Mühlhausen i. Th. bestehende Steueramt l. hat die
Bezeichnung Steucramt I „Stadt“ zu Mühlhausen i. Th. erhalten. Die beiden Aemter haben folgende
Abfertigungsbefugnisse: # -
l.Steueramtl(1nit Niederlage) „Stadt“ zu Mühlhausen i. Th.:
Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und lI mit Ausnahme der Abfertigung der
unter Eisenbahnverschluß eingehenden Begleitscheingüter, ·
AusfertigungundErledigungvonVersendungsscheinenlundIlüberinländischenTabach
Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs,
Abfertigung von Wollenwaaren Nr. 41 d 5 und 6 des Zolltarifs zu anderen als den höchsten
Zollsätzen der betreffenden Tarifposition,
Abfertigung des mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Bieres, Tabacks, des mit
dem Anspruch auf Gewährung von Ausfuhrzuschüssen ausgehenden Zuckers, jedoch nur nach Maßgabe
der Bestimmung im §. 99 unter b der Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetze vom 31. Mai 1891,
Erledigung von Branntwein-Versendungsscheinen 1 und II,
Erledigung von Zuckerbegleitscheinen 1 und Ul, -
Erhebung von Uebergangsabgaben, sowie Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen.
II. Steueramt ! „Bahnhof“ zu Mühlhausen i. Th.:
Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und UI,
Erledigung von Begleitscheinen I und II über inländisches Salz,