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Rechnungsabschluß
(gilt zugleich als Uebersicht der vereinnahmten Beiträge und geleisteten Unterstützungen).
I. Kassenrechnung.)
a) Einnahmen.
1.
10.
11.
12.
13.
14.
—
Kassenbestand für den Anfang des Rechnungsjahres (ausschließlich
Reservefonds)
Zinsen von Kapitalien und sonstigen belegten Geldern,
von sonstigen Vermögenstheilen
sowie Errge
Eintrittsgelder
Gesammtbeiträge (Antheile der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen),
ausschließlich Zusatzbeiträge
Zusatzbeiträge für Familienunterstützung nach 6. 9 Absatz 1 Satz 2 ". 22
Absatz 2 des Gesetzes
Vorschüsse aus der Gemeindekasse nach 8. 9 Absatz 4 des Gesetzes
Vorschüsse des Arbeitgebers nach 8. 64 Ziffer 4 des Gesetzes
Zuschüsse des Arbeitgebers nach §. 65 Absatz 2 des Gesetzes ..
.ErsatzletstungenfurgewahrteKrankenunterstutzungnach Krankenversicherungs-
gesetz §§. 3a Absatz 4, 3b Absatz 2, 50, 57 Absatz 4, 57a Absatz 1
und 2; Landw. Unfall- und Krankenversicherungsgesetz vom 5. Mai 1886
§. 136 Absatz 5, §. 137 Absatz 3
Ersatzleistungen von Berufsgenossenschaften, Unternehmern, Versicherungs-
anstalten für gewährte Krankenfürsorge, Unfallrenten, Zuschüsse zum
Krankengeld nach Unfallversicherungsgesetz vom 6. Juli 1884 F. 5 Absatz 8
und 9, §. 8; Landw. Unfall= und Krankenversicherungsgesetz vom
5. Mai 1886 §. 10 Absatz 4, §. 11; Unfallversicherungsgesetz vom
11. Juli 1887 §F. 6 Absatz 1; Unfallversicherungsgesetz vom 13. Juli 1887
§§. 10 Absatz 1, 11 Absatz 2; Gesetz, betreffend die Invaliditäts= und
Altersversicherung, vom 22. Juni 1889 . 12 Absatz 2
Aus verkauften Werthpapieren und zurückgezogenen Kapitalien, Sparkassen=
oder Bankeinlagen, Entnahmen aus dem Reservefonds
Aufgenommene Darlehne, Vorschüsse des Rechnungsführers und sonstige
nicht unter 6 und 7 fallende Vorschüsse; andere durchlaufende Posten
Sonstige Einnahmen:
a) im Ganzen.
b) darunter aus der Besorgung von n Geschäften der
Invaliditäts= und Altersversicherung nach &. 112 ff
des Gesetzes vom 22. Juni 1889 3)
Summe der Einnahmen (Ziffer 1 bis 13)
Mark #el.
Mark
Pf.
1) Es fallen aus: für die Gemeinde-Krankenversicherung Ziffer 3, 7, 8 der Einnahmen, Ziffer 4,
Ausgaben, für
, 7, 13 der
Orts-Krankenkassen Ziffer 6, 7, 8 der Einnahmen, Ziffer 9 der Ausgaben, für Erlues. (Fabrik=
und Bau-Krankenkassen Ziffer 6 der Einnahmen, für Innungs-Krankenkassen Ziffer 6, 7 der Einnahmen, Ziffer 9
der Ausgaben, für Hülfskassen Ziffer 6, 7, 8, 13b der Einnahmen, Ziffer 9, 13a bb und d bb
sowie die Bemerkung unter 2 zum Abschluß.
er Ausgaben
Bei Betriebs-(Fabrik-) und Bau-Krankenkassen sind unter Ziffer 13 der Ausgaben keine Kosten der „Kassen-
und Rechnungsführung“ aufzunehmen.
2) Freiwillige oder vertragsmäßige (nicht auf gesetzlicher Verpflichtung beruhende) Zuwendungen, Strafgelder,
Mahngebühren 2c.
) Vergütungen der Versicherungsanstalten 2c.
105“