Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einundzwanzigster Jahrgang. 1893. (21)

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Die Fehlmenge von 117 084 Liter reinen Alkohols ist bei demjenigen nach dem Reinigungsregister 
in der Anstalt vorhandenen Branntwein, auf welchem der höchste Abgabensatz ruht, also bei dem 
mit 0,vo J“ Verbrauchsabgabe und O#0 “ Zuschlag 
belasteten Branntwein steuerfrei abzuschreiben, da nichts dagegen spricht, daß der Alkoholverlust lediglich 
durch Schwund und natürliche Einflüsse bei der Verarbeitung oder Lagerung herbeigeführt ist, namentlich 
kein Grund zu dem Verdachte vorliegt, daß ein Theil des Branntweins heimlich entfernt worden ist. 
  
Die weitere Fehlmenge von 5016 Liter reinen Alkohols ist bei demjenigen nach dem Reinigungs- 
register in der Anstalt vorhandenen Branntwein, auf welchem der niedrigste Abgabensatz ruht, also bei 
dem mit O,50 J Verbrauchsabgabe und — ¾ Zuschlag belasteten Branntwein abzuschreiben und dem- 
gemäß mit 2508 ¼“ Verbrauchsabgabe und — & Zuschlag, zusammen 2508 zu versteuern. 
(Unterschrift des Anstaltsbesitzers oder dessen Vertreters.) 
(Unterschriften der Abfertigungsbeamten.) 
Der Betrag von 2508 J/¾ ist eingezahlt am Auf Grund des Reinigungsregisters und der 
ten 18 vorigen Bestandsaufnahme, sowie rechnerisch nach- 
Heberegister 9r. geprüft und richtig befunden. 
Die Richtigstellung des Reinigungsregisters 
ist nach Maßgabe des vorstehenden Abschlusses 
(Name und Diensteigenschaft des Heberegisterführers.) bewirkt. 
*. „den ten 18 
(Name und Diensteigenschaft des Reinigungs- 
registerführers.) 
  
4. Marine und Schiffahrt. 
  
Durch Allerhöchsten Erlaß vom 27. Januar d. J. ist dem Kaiserlichen Yachtklub in Kiel ein in der 
Nationalflagge zu führendes Abzeichen verliehen worden. Zur Führung der mit diesem Abzeichen ver- 
sehenen Nationalflagge (Klubflagge) bedarf es einer vom Reichs-Marine-Amt ausgestellten, auf das 
Fahrzeug und seinen Besitzer lautenden Legitimation, die durch den Klubvorstand einzuholen ist. Die 
Klubflagge entspricht der Reichs-Dienstflagge im Bereiche der Kaiserlichen Marine (zu vergl. die Bekannt- 
machung vom 20. Januar d. J. S. 9 dieses Blattes) mit folgenden Abweichungen: 
1. Das Medaillon hat die Form einer Ellipse mit einer großen Achse = 5/ der Höhe der Flagge, 
einer kleinen Achse = ½ der Höhe der Flagge. 
2. Das Medaillon ist von einem rechts geschlagenen Taukranz umgeben, dessen Dicke ¼/0° der 
großen Achse beträgt.
	        
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