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3. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 4. d. Mts. beschlossen,
1. dem §. 104 der Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetz vom 31. Mai 1891 folgenden
neuen Absatz 3 hinzuzufügen:
„Nach den in den Absätzen 1 und 2 für den Melassezucker gegebenen Vorschriften ist
auch bei Zucker, der sich in einer Privatniederlage ohne amtlichen Mitverschluß befunden
hat, die Herstammung aus einer solchen Privatniederlage in den Abfertigungspapieren und
Abfertigungsregistern festzuhalten.“
2. im § 7 des Zuckerniederlage-Regulativs, Zeile 4, hinter dem Worte „Melassezuckers“ die
Worte einzuschalten:
„und des aus einer Privatniederlage ohne amtlichen Mitverschluß herstammenden Zuckers.“
Berlin, den 18. Mai 1893.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Freiherr v. Maltzahn.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 4. d. Mts. beschlossen, daß zum Zweck der Berechnung der
Wechselstempelstener und der nach dem Gesetz vom 1.Juli.1881 —29.Mai.1885 zu entrichtenden Reichsstempelabgaben der
Mittelwerth einer österreichischen Krone auf 85 Pf. zu bestimmen sei. ·
Berlin, den 18. Mai 1893.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Freiherr v. Maltzahn.
4. Konsulat-Wesen,
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs
an Stelle des auf feinen Antrag entlaffenen Konsuls Keller den bisherigen Vize-Konsul Albert
Hamburger zum Konsul in Patras (Griechenland),
den Kaufmann August Thöle zum Konsul in Kurrachee (Britisch-Indien),
den Kaufmannn Bendix Hallenstein zum Konsul in Dunedin (Neu-Seeland)
und
den Kaufmann Alfred Bucherer zum Vize-Konsul in Piraeus
zu ernennen geruht.