Deklaration, betreffend die Verlängerung des provisorischen Abkommens über die Handels-
beziehungen zwischen Deutschland und Spanien, bis zum dreißigsten Juni Achtzehnhundert und
dreiundneunzig einschließlich in Kraft bleiben soll.
In doppelter Ausfertigung unterzeichnet zu Madrid, am sechsundzwanzigsten Mai Acht-
zehnhundert und dreiundneunzig.
(L. 8.) v. Radowitz. (L. S.) S. Moret.
Die Kündigung des Konsular-Vertrages zwischen dem Deutschen Reich und Serbien vom 6. Januar 1883
(Reichs-Ges.-Bl. S. 62 ff.) ist serbischerseits zurückgenommen worden und wird hiernach seitens der beider-
seitigen Regierungen als nicht geschehen betrachtet. -
6. Eisenbahn-Wesen.
Unter Bezugnahme auf §. 42 Ziffer 4 der Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands vom
15. November 1892 (Reichs-Ges.-Bl. S. 923) wird bekannt gemacht, daß zur Ausstellung von Leichen-
pässen für Leichentransporte, welche aus dem Auslande kommen, auch das Kaiserliche General-Konsulat
in Stockholm ermächtigt worden ist.
Berlin, den 3. Juni 1893.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers:
v. Boetticher.
7. Polizei = Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
S Name und Stand Alter und Heimath Behörde welche die Datum
Grund Auswelsung des
Z · « Ausweisungs.
7 der Ausgewiesenen. der Bestrafung beschlossen hat. beschlufses.
1. 2. 3. 4. * 6.
1.] sidor Josef
Schimunek, Maler, burg, Ungarn, österreichischer Staats= und einfacher Dieb. zirksamt Donauwörth,
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs:
geboren am 3. Mai 1855 zu Oedenswiederholter schwerer|Königlich bayerisches Be3. Mai d. J.
aangehöriger,
stahl und Hehlerei
(10 Jahre Zuchthaus
laut Erkenntniß vom
2. Mai 1883),