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3. Versicherungs-Wesen.
In der im Anhang zu Nr. 53 des Central-Blatts für 1892 veröffentlichten Zusammenstellung der orts-
üblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter sind die für das Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha-
aufgeführten Beträge nach Maßgabe der Bekanntmachung des Herzoglich sächsischen Staatsministeriums
vom 27. Dezember v. Js. durch die folgenden zu ersetzen:
Ortsüblicher Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter,
festgesetzt für Personen im Alter von -
Bezirke. über 16 Jahren unter 16 Jahren
männliche weibliche männliche weibliche
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Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha. I«
Herzogthum Coburg.
Stadt Coburg. 1 661. — — 70
Städte Neustadt, Rodach. 1 40 — 90— 90 T — 60
Stadt Königsberg und der übrige Theil des Herzogthums 1 10 — 80 — 80— 1 50
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Herzogthum Gotha. H-;
Stadt Gotha. 1 600 90| 90 — 70
Städte Ohrdruf, Waltershausen und der übrige Theil des r 3 · s;
Herzogthums 50 301 — 80 — 60
Ferner sind folgende Druckfehler zu berichtigen: Auf Seite 726 fehlt bei Kreis Belgard a. Stadt
Belgard in der letzten Spalte die Zahl 65 und bei Kreis Dramburg d. der übrige Theil des Kreises in
der letzten Spalte die Zahl 60. - · -
Berlin, den 9. Januar 1893.
Kaiserliches Statistisches Amt.
- Dr. v. Scheel.
4. Polizei = Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
* Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum
S *□55 · Ausweisung
S · Ausweisungs-
7 der Ausgewiesenen. der Bestrafung beschlossen hat. beschlusses.
1. 2. l 3. 4. . 6.
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs:
1.Johann Baltai, etwa 15 Jahre alt, geboren zu Brodnos Landstreichen und Königlich preußischer Re21. Oktober
Drahtbinderlehrling, bei Silein, Komitat Trencsin, Ungarn) Betteln, Regierungs-Präsident zu v. J.
ungarischer Staatsangehöriger, Frankfünt a. O.,
2.Josef Bouwar, geboren am 13. Februar 1874 zu Re · desgleichen, Königlich bayerische Po- 18. Dezember
Maurer, metschwyl, Kanton Aargau, Schweiz, lizei-Direktion München I
ortsangehörig eben daselbst,