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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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nZu betiehen durch alle Postanstalten und SBSuchhandlungen.
XXlI. Jahrgang.
Berlin, Freitag, den 16. Juni 1893.
II M24.
Inhalt: 1. Eisenbahn-Wesen: Abänderung der Bestim-
mungen über die Verladung und Beförderung von lebenden
Thieren auf Eisenbanen Seite 187
2. Konsulat-Wesen: Todessalllll 187
3. Militär-Wesen: Aenderungen der Landwehr-Bezirks-
Eintheilinngagagg 188
A.Zoll= und Steuer-Wesen: Veränderungen in dem Stande
oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen 192
A Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Reichsgebiet 193
1. Eisenbahn = Wesen.
Bekanntmachung,
betreffend die Abänderung der Bestimmungen über die Verladung und Beförderung von lebenden
Thieren auf Eisenbahnen.
Der Bundesrath hat beschlossen, daß für die zur Beförderung nach den Nordseehäfen bestimmten
Wiederkäuer und Schweine von der durch die Bekanntmachung vom 28. November 1887 (Central-Blatt
S. 557) unter Nr. 2 verlangten Bescheinigung des Gesundheitszustandes der Thiere vor der Verladung
fernerhin abgesehen werden soll.
Berlin, den 13. Juni 1893.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: v. Boetticher.
2. Kon sulat-Wesen.
Der Kaiserliche Konsul J. F. Schöning in Söderhamn (Schweden) ist gestorben.
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