— 243 —
Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu bezirhen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen.
XXi. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 4. August 1893. 6 R 3l1.
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ermächtigung zur Vornahme
von Civilstands-Akten; — Exequatur-Ertheilung Seite 243 4. Kolhel Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
2. Kroltaint Wesen: Ernächtigung zur Vornahme von Civil-
tands-Akten im Schutzgebiet der Marschall-Inseln 243 Z„ **
3. Zoll= und Steuer- ein Erzänzung n aiiben Beilage: Quittungskarte zur Invaliditäts= und Altersver-
über die Tarra 244 sicherung.
1. Kon sulat= Wesen.
Dem mit der einstweiligen Verwaltung des Kaiserlichen Konsulats in Athen beauftragten Dragomanats-
eleven Brinck ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des
Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäfts-
führung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und
unter deutschem Schutze lebenden Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle
von solchen zu beurkunden.
Dem zum Vize-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Cöln ernannten Herrn Fritz Schroeder
ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
2. Kolonial-Wesen.
Dem Kaiserlichen Kommissar für das Schutzgebiet der Marschall-Inseln, Dr. Schmidt in Jalnuit, ist
auf Grund des §. 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete (Reichs-Gesetzbl.
S. 75), der Kaiserlichen Verordnung vom 13. September 1886 und des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai
1870 für die Dauer seiner amtlichen Thätigkeit im Schutzgebiete der Marschall-Inseln die Ermächtigung
ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen bezüglich aller Personen vorzunehmen, welche nicht
Eingeborene sind, und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu bekunden.
43