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Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
—.
Bu beziehen durch alle Vostanstalten und Zhuchbandlungen.
XXI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 15. Dezember 1893. 50.
Inhalt: 1. Koufulat-Wesen: Ernennungen; — Ermäch-
tigungen zur Vornahme von Civilstandsaktern 349 3. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
2. Zoll= und Steuer-Wesen: Veränderungen in dem Stande Reichsgettttttt: 351
oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen 350
1. Kon sulat- Wesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Rentier J. N. A. M. von Harbou an
Stelle des auf seinen Antrag ausgeschiedenen bisherigen Konsuls Kjellberg zum Konsul in Gothenburg
(Schweden) zu ernennen geruht.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Vize-Konsul Gerdes zum
Konsul in Aux Cayes (Haiti) zu ernennen geruht.
Dem Kaiserlichen Vize-Konsul a. i. Kallen in Yokohama ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom
4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des
dortigen Kaiserlichen General-Konsulats die Ermächtigung ertheilt worden, in Fällen der Abwesenheit
oder Behinderung des Kaiserlichen General-Konsuls bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen
und Schutzgenossen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Canton, Dolmetscher Schrameier, ist auf Grund des §. 1
des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den
Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden,
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter
deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von
solchen zu beurkunden.
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