Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einundzwanzigster Jahrgang. 1893. (21)

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2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Dem Steueramt l. zu Lingen im Bezirk des Hauptzollamts zu Nordhorn ist die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen I über untersuchte Verschnitt-Weine und Moste beigelegt worden. 
Das Steueramt l. zu Naumburg a. Bober im Bezirk des Hauptsteueramts zu Sagan ist in 
ein Steueramt II. umgewandelt. 
In Salzwedel im Bezirk des Hauptsteueramts zu Stendal ist eine mit dem Steueramt l. zu 
Falzwent verbundene Zuckersteuerstelle errichtet worden, welche für die neue Zuckerfabrik daselbst zu- 
tändig ist. - 
Die bisher selbständige Zuckersteuerstelle zu Vienenburg im Bezirk des Hauptsteueramts zu 
Hildesheim ist mit dem Steueramt J. zu Goslar in demselben Hauptamtsbezirk vereinigt worden. 
Im Königreich Bayern. 
Es ist ertheilt worden: 
dem auf österreichischem Gebiet gelegenen Nebenzollamt l. am Bahnhof zu Eisenstein (Böhmen) 
im Bezirk des Hauptzollamts zu Zwiesel die Befugniß zur Abfertigung der unter die Tarifnummern 221, 
228g 1 und 2, und die Anmerkung zu 22i und g fallenden Waaren zu anderen als den höchsten Zoll- 
sätzen dieser Tarifnummern; 
dem Nebenzollamt II. zu Kleinphilippsreuth in demselben Hauptamtsbezirk die Befugniß zur 
Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I im Transitverkehr mit dem Hauptzollamt zu Passau 
und dem Nebenzollamt I. zu Schärding a. Thurm im Bezirk dieses Hauptamts. 
Für die Zuckerfabrik zu Friedensau bei Ludwigshafen a. Rhein (Central-Blatt 1892 S. 670) 
als Zuckersteuerstelle eine besondere Geschäftsabtheilung des Hauptzollamts zu Ludwigshafen a. Rhein 
zuständig. 
Im Großherzogthum Sachsen. 
Der Steuerreceptur zur Gerstungen (Central-Blatt 1889 S. 175/6) ist die Befugniß zur Ab- 
fertigung des auf dem Bahnhofe daselbst in Kesselwagen ankommenden Branntweins ertheilt worden. 
Im Herzogthum Braunschweig. 
Nachdem die Aktienzuckerfabrik Braunschweig eingegangen ist, bleibt die Zuckersteuerstelle Braun- 
schweig II nur für die Zuckerraffinerie I. H. Grassau und Sohn in Braunschweig zuständig. 
Im Herzogthum Anhalt. 
Die bisherige Zuckersteuerstelle zu Hoym im Bezirk des Hauptsteueramts zu Dessau ist nach 
Ballenstedt in demselben Hauptamtsbezirk verlegt worden. - 
Nachdem die Zuckerfabrik zu Klepzig mit der Kampagne 1889/90 ihren Betrieb wieder auf- 
genommen hat, ist die Zuckersteuerstelle Cöthen III auch für diese Fabrik zuständig. 
Nachdem die Zuckerfabrik zu Großpaschleben eingegangen ist, bleibt die Zuckersteuerstelle Cöthen 1 
nur für die Zuckerfabriken zu Kleinpaschleben und Wulfen zuständig. 
Im Gekbiet der freien und Hansestadt Hamburg. 
Es sind zuständig: . 
die Zollabfertigungsstelle am Lübecker Bahnhof im Bezirk des Hauptzollamts zu Hamburg 
(Erikus) für die Kandiskocherei D. F. W. Helberg zu Hamburg; 
die Zollabfertigungsstelle Stern schanze im Bezirk des Hauptzollamts zu Hamburg (Kehrwieder) 
für die Kandiskochereien H. J. Bruns, J. H. A. Rodewald, Chr. Steenfatt, J. H. J. Steenfatt, 
D. Helberg, Heinr. Möller, sämmtlich zu Hamburg. 
Im Gebiet der freien und Hansestadt Lübeck. 
- Für die Kandis-, Farin- und Syrupfabrik J. L. F. Lau zu Lübeck ist als Zuckersteuerstelle das 
Hauptzollamt dortselbst zuständig. 
 
	        
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