Volltext : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

maͤßig  aufgehoben  worden,  so  sieht  man  sich
hierdurch  veranlaßt,  saͤmmtliche  Unterbehoͤrden
der  Provinz  Bamberg  wiederholt  auf  die  Beobachtung
  dieser  unabhaͤngig  von  den  Bestimmungen
  über  Getreid-Sperre  besiehenden
Anordnung  hiemit  gemessenst  anzuweisen.
Bamberg  den  17.  September  1806.
Königliche  Landes-Direktion.
«  Frevherr  von  Stengel.
Weyermann.

Auftrag
an  sämmliche  königliche  Rentämter  in  Oberund
  Niederbaiern.
(Die  Staatzgefälle  betressend.)
Im  Namen  Sr.  Majestät  des  Königs.
Das  General-Landes-Kommissariat  hat
aus  den  eingesendeten  Monats  Extrakten  mißfälligst
  ersehen,  wie  wenig  sich  mehrere  königliche
  Rentbeamte  die  Beytreibung  der  ordentlichen
  Staatsgefälle  angelegen  seyn  lassen.
Eben  so  schläfrig  werden  die  verfallenen
Kausschillingsfristen,  und  die  bedungenermassen
gleich  zu  erlegenden  neuen  Kanfschillinge  erholt,
und  eingesendet.
Man  will  für  dermalen  noch  nicht  diejenige

Aemter  öfsentlich  benennen,  welche  sich  bisher

ausgezeichner  nachläßig  bewiesen  haben,  man
verhoft  vielmehr,  daß  sich  selbe,  so  wie  alle  übrige
  im  Umlaufe  dieses  Monats  vorzuglich
angelegen  seyn  lassen,  die  verfallenen  Staatsgelder
  zuverläßig,  und  in  der  Zukunft  in  dem
bestimmten  Zeitpunkte  einzubringen,  Kaufschillinge
  aber,  als  außerordentliche  Einnahmen,
welche  zur  Deckung  der  ordentlichen  Staatsbedürfnisse
  nicht  bestimmt  sind,  ohne  Abzug

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an  die  königliche  Provinzial=  Hauptkasse  baar
einzusenden,  widrigenfalls  man  auf  Kästen
der  nachläßigen  Individuen  eine  Kommission
abordnen,  und  von  dieser  die  Beytreibung
dieser  Gelder  besorgen  lassen  würde.  München
  den  a.  Oktober  1806.

Königliches  General-Landes-Kome:
missariat,  als  Provinzial=Etars
  Kuratel.

Frepherr  von  Weichs.  Neumayer.

von  Schmbger.

 

 

Bekanntmachungen.

(Den  bürgerlichen  Gürtlermeister  Stadtlederer
zu  Aichach  berreffend.)
Im  Namen  Sr.  Majestät  des  Königs.
Dem  bürgerlichen  Gürtlermeister  Namens
Stadtlederer  in  Aichach  hat  man  wegen
seines  edlen  und  musterhaften  Benehmens
für  die  in  die  eigene  Verpflegung  übernommenen
  Hofwaisenkinder,  nebst  dem  besondern
höchsten  Wohlgefallen,  die  größere  Verdienst-Medaille
  durch  das  königliche  Rentamt  daselbst
  auf  eine  feyerliche  Art  zustellen  lassen.
München  den  10  September  1805.
Königliches  General=  Landes-Kommissariar.

Frepherr  von  Weichs.
von  Schmbger.

 

(Die  erledigte  Schloßprediger-Srelle  zu  Sirdsendorf
  betreffend.)

Durch  den  Tod  des  Wilhelm  Mayer  ist
die  freyherrlich  von  Schaumbergische  protestantische
  Schloßprediger=  Stelle  zu  Strösendor
  fim  bambergischen  Landgerichte  Weißmain
erledigt  worden.