Anlage 5
(zu §. 30 der Branntwein-Reinigungsordnung).
Anweisung
zur
Prüfung des Fuselöls.
In ein reines und trockenes Probirglas wird bis zu einem dem Volumen von 30 cem ent-
sprechenden Striche Chlorcalciumlösung des spezisischen Gewichts 1,#25 gebracht; sodann wird bis zu einem
das Volumen von 40 cem anzeigenden Striche das zu untersuchende Fuselöl aufgefüllt. Hierauf wird
das Glas mit einem gut passenden Korke verschlossen und eine Minute lang kräftig durchgeschüttelt. Man
stellt alsdann das Gefäß senkrecht auf und läßt die beiden Schichten sich sondern. Etwa an den Wänden
sitzende Oeltröpfchen entfernt man durch sanftes, senkrechtes Klopfen auf die Handfläche oder durch Drehen
der Röhre zwischen den Fingern. Haben sich nunmehr die beiden Schichten gesondert, so soll die obere
Schicht nach unten hin wenigstens noch bis zu dem mit 32,5 cem bezeichneten Striche reichen, also
wenigstens dem Volumen von 7,5 com entsprechen.
Demnächst werden in ein zweites trockenes Glas 100 cem des zu untersuchenden Fuselöls gefüllt
und 5 cem reinen Wassers (destillirtes oder allenfalls Regenwasser) hinzugefügt. Wiederum wird das
Glas mit einem gut passenden Korke verschlossen und eine Minute lang kräftig geschüttelt. Hierauf soll
das Gemisch trübe erscheinen. .
Die bei diesem Verfahren zu verwendende Chlorcalciumlösung wird entweder fertig aus Apotheken
bezogen und mit einem amtlich beglaubigten Aräometer bei einer Temperatur von nahezu 150 C. geprüft
oder selbst hergestellt, indem man 25 g wasserfreies Chlorcalcium in 100 cem Wasser löst und die Lösung,
falls sie nicht klar sein sollte, filtrirt. Die einmal richtig bereitete Lösung kann in gut verschlossenen
Gläsern beliebig lange aufbewahrt werden, ohne Veränderungen zu erleiden.
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