Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einundzwanzigster Jahrgang. 1893. (21)

Anlage 5 
(zu §. 30 der Branntwein-Reinigungsordnung). 
Anweisung 
zur 
Prüfung des Fuselöls. 
In ein reines und trockenes Probirglas wird bis zu einem dem Volumen von 30 cem ent- 
sprechenden Striche Chlorcalciumlösung des spezisischen Gewichts 1,#25 gebracht; sodann wird bis zu einem 
das Volumen von 40 cem anzeigenden Striche das zu untersuchende Fuselöl aufgefüllt. Hierauf wird 
das Glas mit einem gut passenden Korke verschlossen und eine Minute lang kräftig durchgeschüttelt. Man 
stellt alsdann das Gefäß senkrecht auf und läßt die beiden Schichten sich sondern. Etwa an den Wänden 
sitzende Oeltröpfchen entfernt man durch sanftes, senkrechtes Klopfen auf die Handfläche oder durch Drehen 
der Röhre zwischen den Fingern. Haben sich nunmehr die beiden Schichten gesondert, so soll die obere 
Schicht nach unten hin wenigstens noch bis zu dem mit 32,5 cem bezeichneten Striche reichen, also 
wenigstens dem Volumen von 7,5 com entsprechen. 
Demnächst werden in ein zweites trockenes Glas 100 cem des zu untersuchenden Fuselöls gefüllt 
und 5 cem reinen Wassers (destillirtes oder allenfalls Regenwasser) hinzugefügt. Wiederum wird das 
Glas mit einem gut passenden Korke verschlossen und eine Minute lang kräftig geschüttelt. Hierauf soll 
das Gemisch trübe erscheinen. . 
Die bei diesem Verfahren zu verwendende Chlorcalciumlösung wird entweder fertig aus Apotheken 
bezogen und mit einem amtlich beglaubigten Aräometer bei einer Temperatur von nahezu 150 C. geprüft 
oder selbst hergestellt, indem man 25 g wasserfreies Chlorcalcium in 100 cem Wasser löst und die Lösung, 
falls sie nicht klar sein sollte, filtrirt. Die einmal richtig bereitete Lösung kann in gut verschlossenen 
Gläsern beliebig lange aufbewahrt werden, ohne Veränderungen zu erleiden. 
14"
	        
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