Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

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die Strecken Mannheim hessische 
Grenze gegen Lampertheim und 
Eberbach#z hessische Grenze gegen 
Erbach). 
  
*Weichenwärter, Stations. 
aufseher, Magazinauf- 
seher, Lademeister, Tele- 
graphisten, Billet= und 
Gepäckexpedienten, TGüter- 
expedienten bezw. Gehül- 
fen, LStationsverwalter 
II. und III. Klasse, #Sta- 
tionsassistenten, +Sta- 
tionsgehülfen bezw. Diur- 
nisten, Zugführer, Kon- 
dukteure, Bremser, oWagen- 
wärter, o Wagenaufseher. 
grenze ist für 
die badischen 
Strecken nicht 
festgesetzt. 
  
  
schen Ludwigs-Eisenbahn- 
gesellschaft zu Mainz. 
  
Altersgrenze, Bezeichnung der Behörde, 
Bezeichnung Bezeichnung bis zu welcher an welche die Bewerbungen 
der Stellen, welche vorzugs- Militär. zu richten sind, soweit nicht 
der » «Mll» » anwärter in den Vakanzanmeldungen s Bemerkungen. 
weise mit itäranwärtern] berücksichtigtendere Anstellungsbehörden 
Eisen bahn. A#telungèbeh 
zu besetzen sind. werden ausdrücklich bezeichner 
müssen. werden. 
Mannheim-Weinheim-Heidelberg Wie zu J. 40 Jahre. Bau. und Betriebsverwaltung Wie zu 1. 
Mannheimer Eisenbahn. Herrmann Bachstein zu 
Darmstadt. 
Lokalbahn Zell i. W.--Todtnau. Wie zu l. 40 Bau= und Betriebsverwaltung Wie zu 1. 
Herrmann Bachstein zu 
Darmstadt. 
Lokalbahn Kehl-Lichtenau-Bühl.]Wie zu 1. 40 Straßburger Straßenbahn= Wie zu 1. 
gesellschaft zu Straßburg 
i/Els. 
Lokalbahn Rhein - Ettenheim. Wie zu 1. 40 Vorstand der Lokalbahn Rhein-Wie zu 1. 
münster. Ettenheimmünster zu Frei- 
burg i Breisgau (Berthold- 
straße Nr. 52). 
Hessische Ludwigs-Eisenbahn (für Stationsdiener Bahnwärter,0 Eine Alters= Verwaltungsrath der Hessi.)) Die Babn- 
und Weichen 
wärter finden 
nur dann Berück- 
sichtigung, wenn 
sie längere Zeit 
bei der Unter- 
haltung und Er- 
neuerung des 
Oberbaues, so- 
wie im Bahn- 
bewachungs-= und 
Signaldienst ei- 
ner im Betriebe 
befindlichen Bahn 
thätig oder beim 
Eisenbahn-Neu- 
bau beschäftigt 
gewesen sind. 
Zur Erlangung 
der mit Fbe- 
zeichneten Stel- 
len ist eine Prü- 
fung erforder- 
lich; diese Stel- 
len werden nur 
zur Hälfte 
mit Militäran- 
wärtemn besetzt. 
o) Die Wagen- 
wärter-- und 
Wagenauf- 
seher. Stellen 
sind den mit tech- 
nischer Vorbil- 
dung versehenen 
Militäranwär- 
tern vorbehalten.
	        
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