Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

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Bezeichnung 
der 
Eisen bahn. 
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs- 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
  
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
Bezeichnung der Behörde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
  
Bemerkungen. 
  
1. Hessische Ludwigs-Eisenbahn (für 
die Strecken Lampertheim-badische 
Grenze gegen Mannheim und 
Biblis - preußische Grenze gegen 
Frankfurt a. M., Lampertheim- 
Worms, Erbach # badische Grenze 
gegen Eberbach und Babenhausen- 
preußische Grenze gegen Hanau). 
2. Nebenbahnen: 
a) Darmstädter Dampfstraßen- 
bahnen. 
b) Mainzer Vorortbahnen. 
c) Manuheim- Weinheim Hei- 
delberg - Mannbeimer Eisen- 
bahn (für die hessische Strecke). 
4) Reinheim-Reichelsheim. 
e) Osthofen-Westhofen. 
s) Sprendlingen-Wöllstein. 
g) Worms- Offstein. 
V. Großherzogthum Helsen. 
Stationsdiener, Bahnwärter, 
Weichenwärter, Stations- 
aufseher, Magazinauf- 
seher, Lademeister, Tele- 
graphisten, #Billet= und 
Gepäckexpedienten, #Güter- 
erpedienten bezw. Gehül- 
fen, (Stationsverwalter 
II. und III. Klasse, #Sta- 
tionsassistenten, LSta- 
tionsgehülfen bezw. Diur- 
nisten, Zugführer, Kon- 
dukteure, oWagenwärter, 
2 Wagenaufseher, Bremser 
Weichenwärter, Stations.- 
wärter, Schaffner, 
Subaltern- und Unterbeamte. 
Wie zu b. 
Stationsassistenten, Sta- 
tionsaufseher, Zugführer, 
Schaffner, Weichenwärter, 
Bahnwärter. 
  
  
Eine Alters- 
grenze ist für 
die hessischen 
Strecken nicht 
festgesetzt. 
40 Jahre. 
40 
40 
40 
Verwaltungsrath der Hessi- 
schen Ludwigs-Eisenbahn- 
gesellschaft zu Mainz. 
Bau= und Betriebsverwaltung 
der Hessischen Nebenbahnen 
im Privatbetriebe zu Darm- 
stadt. 
Bau--und Betriebsverwaltung 
Herrmann Bachstein 
Darmstadt. 
PBau · und Betriebsverwaltung 
der Hessischen Nebenbahnen 
im Privatbetriebe zu Darm- 
stadt. 
  
zu 
  
.) Die Bahn- 
und Weichen- 
wärter finden 
nur daunn Berück- 
sichtigung, wenn 
sie längere Zeit 
bei der Unter- 
haltung und Er- 
neuerung des 
Oberhaues, so- 
wie im Bahn- 
bewachungs- und 
Signaldienst ei- 
ner im Betriebe 
befindlichen Bahn 
thätig oder beim 
Eisenbahn-Neu- 
bau beschäftigt 
gewesen sind. 
+) Zur Erlangung 
der mit be- 
zeichneten Stel- 
len ist eine Prü- 
fung erforder- 
lich; diese Stel- 
len werden nur 
zur Hälfte 
mit Militäran- 
wärtern besetzt. 
o) Die Wagen- 
wärter= und 
Wagenauf 
seher. Stellen 
sind den mit tech- 
nischer Vorbil- 
dung versehenen 
Militäranwär- 
tern vorbehalten. 
Bei der Besetzung 
sind die für den 
Staatseisenbahn- 
dienst in dleser 
Beziehung, ins- 
besondere bezüg- 
lich der Ermitte- 
lung der Militär- 
amwärter be- 
stehenden und 
noch zu erlassen- 
den Vorschriften 
zur Anwendung 
zu bringen 
Wie zu a. 
Wie zu a. 
Daber soll Stellen- 
anwärtern hes. 
sischer Staais= 
angehörigkeit vor 
allen übrigen der 
Vorzug gegeben 
werden. 
Wie zu c.
	        
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