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Die Steucrämter I. zu Neuerburg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Trier, zu Filehne im
Bezirk des Hauptsteueramts zu Rogasen und zu Exin im Bezirk des Hauptsteueramts zu Bromberg sind
in Steuerämter II., und die Steuerämter II. zu Margonin im Bezirk des Hauptsteueramts zu Rogasen
sowie zu Lobsens im Bezirk des Hauptsteueramts zu Bromberg in Steuerämter I. umgewandelt worden.
Die Steuerreceptur zu Oberstein im Bezirk des Hauptsteueramts zu Kreuznach ist in ein
Steueramt l. mit der Besugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 und lI über zoll-
kontrolepflichtige Waaren sowie zur Ausfertigung von Musterpässen über Gegenstände des freien Verkehrs
umgewandelt worden.
Im Bezirk des Hauptzollamts zu Neustadt O. S. ist das Nebenzollamt I. zu Ziegenhals (Stadt)
aufgehoben und je ein Nebenzollamt II. zu Dürr-Kunzendorf und Ziegenhals errichtet worden.
Das Nebenzollamt I. zu Ziegenhals (Bahnhof) führt fortan die Bezeichnung Nebenzollamt I. zu
Ziegenhals ohne den Zusatz „(Bahnhof)“.
Dem Nebenzollamt ll. zu Dürr-Kunzendorf ist die Befugniß beigelegt, geweiftes Leinengarn
der Nr. 22a und b des Zolltarifs zu anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern abzufertigen.
Die dem Steueramt l. zu Oranienburg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Potsdam beigelegte
Befugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 über kondensirtes Rüböl ist zurückgezogen worden.
Dem Steueramt 1. zu Essen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Duisburg ist die Befugniß zur
unbeschränkten Ausfertigung von Begleitscheinen 1 und ll, sowie zur Abfertigung der für die Firma
Friedr. Krupp in Essen unter Eisenbahnwagenverschluß mit Begleitschein und Begleitzetteln eingehenden
Güter beigelegt worden.
Im Königreich Bayern.
Der Aufschlag-Einnehmerei zu Abensberg im Bezirk des Hauptzollamts zu Regensburg ist die
Befugniß zur Erledigung von Versendungsscheinen I über steuerfreien undenaturirten Branntwein zu Heil-
zwecken ertheilt worden.
Zu Mainleus im Bezirk des Hauptzollamts zu Bayreuth ist eine Aufschlag-Einnehmerei und
Uebergangssteuerstelle errichtet worden, welche die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Ueber-
gangsscheinen über Bier erhalten hat.
Im Königreich Sachsen.
Dem Untersteueramt zu Wilthen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Bautzen ist die Befugniß
zur Ausfertigung und Erledigung von Zuckerbegleitscheinen I beigelegt worden.
Im Großherzogthum Baden.
Der Steuer-Einnehmerei zu Lichtenau im Bezirk des Hauptsteueramts zu Baden ist die Befugniß
zur Ausferligung von Versendungsscheinen ! und IlI sowie zur Erledigung von Versendungsscheinen 1 über
inländischen Taback aus den bezw. für die dortigen Privatlager für unversteuerten inländischen Taback
ertheilt worden.
Im Großherzogthum Hessen.
Am Hafen zu Worms ist eine dem Hauptsteueramt daselbst unterstellte Abfertigungsstelle unter
der Bezeichnung: „Hauptsteueramt Worms, Zollabfertigungsstelle am Hafen“ errichtet worden, welcher
alle zoll= und steueramtlichen Abfertigungsbefugnisse beigelegt worden sind, die dem Hauptsteueramt Worms
auf Grund allgemeiner Vorschriften oder besonderer Ermächtigung durch die oberste Landesfinanz-
behörde zustehen.
In Elsaß-Lothringen.
Für die neuerrichtete „Elsässische Zuckerfabrik in Erstein“ ist zu Frstein eine selbständige dem
Hauptsteueramt zu Colmar unterstellte Zuckersteuerstelle errichtet worden.