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Regierungs-Zlatt
für da
Großterzogihum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 2 Weimar 7. Jannar 1902
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Inhalt: Ministerial- Bekanntmachung, betr. die parochiale Verbindung des bisher zur Pfarrei Burgau gehörigen
Filials Ammerbach und des bisher zur Pfarrei Bucha gehbrigen Filials Neunsdorf mit der von der Herzoglich
Sachsen-Meiningischen Kirchenregierung in Lichtenhain zu errichtenden Pfarrstelle, sowie die Auflösung
des bisherigen Parochia verhältnisses zwischen Lichtenhain und Jena, bez. Wenigenjena, Seite 5.
Ministerial-Bekanntmachung.
[7) Der mit Höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs
abgeschlossene, am 1. Juli 1903 in Kraft tretende Vertrag vom 9./20. Dezember
1901, betreffend die parochiale Verbindung des bisher zur Pfarrei
Burgau gehörigen Filials Ammerbach und des bisher zur Pfarrei Bucha
gehörigen Filials Nenusdorf mit der von der Herzoglich Sachsen-Meiningischen
Kirchenregierung in Lichtenhain zu errichtenden Pfarrstelle, sowie die Auflösung
des bisherigen Parochialverhältnisses zwischen Lichtenhain und Jena,
bez. Wenigenjena, wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar, den 4. Januar 1902.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Kultus.
Rothe.
1902 2