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Tentral-Blatt
für das
Herausgegeben
im
Deutsche Reich.
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und ZVuchhandlungen.
XXIII. Jahrgang.
Berlin, Freitag, den 12. April 1895. # 15.
Inhalt: 1. Justiz-Wesen: Aenderungen in dem Verzeichniß
der zur Einziehung von Gerichtskosten bestimmten Stellen
Seite 103
2. Bank. Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende
MNärz 1195 104
3. Konsulat-Wesen: Einziehung eines Konsulats und ander-
weite
Zutheilung des Anmtsbezirks desselben;
106
5. Polizei-Wesen:
Reichsgebiet
Exequatur-Ertheiling
4. Kolonial--Wesen: Ermächtigung zur Vornahme von Civil-
stands-Akten im Schutzgebiet von Tooo . 106
Ausweisung von Ausländern aus dem
............. 106
1. Justiz-Wesen.
Das Verzeichniß derjenigen Behörden (Kassen), an welche nach der vom Bundesrath unter dem
23. April 1880 beschlossenen Anweisung Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten sind
(Central-Blatt für das Deutsche Reich von 1885 S. 79 ff.), erleidet folgende weitere Aenderungen:
1. Seite 84 fallen die auf das Amtsgericht in Bockenheim bezüglichen Angaben in Folge der
Aufhebung dieses Amtsgerichts und der Vereinigung seines Bezirks mit dem des Amtsgerichts
in Frankfurt a. M. weg.
2. Seite 117 ist hinter den das Amtsgericht in Ohlau betreffenden Angaben in Folge der
Errichtung eines Amtsgerichts in Ohligs einzuschalten:
. ——
7—-ut-
Für den Bezirk des In Gehört zum Betreffende Kasse resp.
Amtsgerichts dem Staate Landgericht Oberlandesgericht Behörde
Ohligs Preußen Elberfeld Cöln Königliche Gerichtskasse in
Ohligs.
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