— 168
Im Bezirk des Hauptsteueramts Magdeburg ll sind folgende Veränderungen eingetreten:
n die der Zuckersteuerstelle Magdeburg II unterstellte Zuckerfabrik zu Sülldorf hat den Betrieb
eingestellt.
Die Zuckersteuerstelle zu Hadmersleben ist aufgehoben worden.
Im Bezirk des Hauptsteueramts zu Magdeburg ll sind künftig zuständig:
1. die Zuckersteuerstelle Magdeburg llI für die Zuckerfabriken zu Langenweddingen, Bahren-
dorf, Hadmersleben und Welsleben,
2. die Zuckersteuerstelle zu Egeln I für die Zuckerfabriken zu Boernecke, Cochstedt und
Marienstuhl,
3. die Zuckersteuerstelle zu Egeln lI für die Zuckerfabriken zu Bleckendorf, Wolmirsleben und
Schwaneberg,
4. die Zuckerstenerstell zu Atzendorf für die Zuckerfabriken zu Biere, Atzendorf und Athens-
eben un
5. die Zuckersteuerstelle zu Staßfurt für die Zuckerfabrik zu Staßfurt.
Im Bezirk des Hauptsteueramts zu Wittenberg ist die mit dem Steueramt I. zu Delitzsch ver-
bundene Zuckersteuerstelle unter Zuweisung der dortigen Zuckerfabrik an die Zuckersteuerstelle zu Bitterfeld
aufgehoben und die Merfabrs zu Landsberg, für die bisher die Zuckersteuerstelle zu Bitterfeld zuständig
war, der Zuckersteuerstelle zu Zörbig zugetheilt worden.
Es sind daher künftig zuständig:
die Zuckersteuerstelle zu Bitterfeld für die Zuckerfabriken zu Delitzsch, Roitzsch und Kitzendorf
bei Brehna und
die Zuckersteuerstelle zu Zörbig für die Zuckerfabriken zu Landsberg, Brachstedt, Dölsdorf bei
Quetz und Zörbig.
Es ist ertheilt worden:
dem Steueramt I. zu Sobernheim im Bezirk des Hauptsteueramts zu Kreuznach die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen I über Kokosgarn,
den Steuerämtern I. zu Euskirchen und Stolberg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Düren
die Befugniß zur Erhebung von Uebergangsabgaben und zur Erledigung von Uebergangsscheinen,
dem Steueramt I. zu Rixdorf im Bezirk des Hauptsteueramts für inländische Gegenstände zu
Berlin die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über inländisches Salz,
dem Steueramt I. zu Oschersleben im Bezirk des Hauptsteueramts zu Halberstadt die Befugniß
zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 über Bier,
dem Steueramt I. zu Stadthagen im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hannover die Befugniß
zur Erledigung von Begleitscheinen II und
dem zur Erledigung von Begleitscheinen I über Getreide bereits ermächtigten Steueramt I. zu
Schönebeck im Bezirk des Hauptsteueramts Magdeburg lI die Befugniß zur Erledigung von Begleit-
scheinen 1 über Waaren der Nummern Daj bis d des Zolltarifs.
Im Königreich Bayern.
Dem Nebenzollamt I. zu Asch im Bezirk des Hauptzollamts zu Hof ist die Befugniß zur Aus-
fertigung von Freipässen über solche Musterwaaren ertheilt worden, welche aus dem freien Verkehr des
deutschen Zollgebiets für inländische Handlungshäuser oder Fabriken aus= und nach gemachtem Ge-
brauche im Auslande zollfrei wieder zurückgeführt werden sollen.
Im Großherzogthum Hessen.
Am Bahnhof in Worms ist eine dem Hauptsteueramt daselbst unterstellte Abfertigungsstelle mit
der Bezeichnung: „Großherzogliches Hauptsteueramt Worms, Zollabfertigungsstelle am Bahnhof“ errichtet
worden. Derselben sind alle zoll= und steueramtlichen Abfertigungsbefugnisse beigelegt, welche dem Haupt-
steueramt Worms auf Grund allgemeiner Vorschriften oder besonderer Verleihungen der obersten Landes-
finanzbehörde zustehen.
Im Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
Dem Steueramt zu Frankenhausen, zum Bezirk des Königlich preußischen Hauptsteueramts zu
Nordhausen gehörig, ist die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 und II
über Rohtaback ertheilt worden.