Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

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3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses 
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen 
1. der Königlich preußische Ober-Grenz-Kontrolör, Steuer-Inspektor Ramthun in Kiel an Stelle 
des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors Wiesing dem 
Kaiserlichen Haupt-Zoll-Amt zu Schirmeck und den Kaiserlichen Haupt-Steuer-Aemtern zu 
Hagenau, Saargemünd und Straßburg i. E. mit dem Wohnsitz in Straßburg i. E. und 
2. der Kaiserliche Haupt-Steueramts-Rendant Rohr in Colmar an Stelle des in den Landes- 
dienst zurückberufenen Kaiserlichen Zoll-Inspektors Wörner den Königlich preußischen Haupt- 
Zollämtern zu Eydtkuhnen, Memel und Tilsit, sowie den Königlich preußischen Haupt-Steuer- 
ämtern zu Friedland i. Ostpr. und Gumbinnen mit dem Wohnsitz in Tilsit 
als Stations-Kontrolör vom 1. Juni d. J. ab beigeordnet worden. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Die bisher selbständige Zuckersteuerstelle zu Groß-Peterwitz im Bezirk des Hauptsteueramts 
Breslau 1 ist mit dem zu demselben Hauptamtsbezirk gehörigen Steueramt l. zu Canth verbunden und 
die Zuckersteuerstelle zu Fröbeln im Bezirk des Hauptsteueramts zu Oels dem Hauptsteueramt zu Oppeln 
zugetheilt worden. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Hauptsteueramt zu Gleiwitz die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über 
Waaren der Nummer 5 m des Zolltarifs, welche für den Droguisten Simon daselbst eingehen, 
dem Salzsteueramt II. zu Salzdetfurth im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hildesheim die Be- 
fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über inländisches Steinsalz einschließlich des unter Eisenbahn- 
wagenverschluß eingehenden. 
Im Königreich Bayern. 
Das Nebenzollamt I. zu Reit i. W. im Bezirk des Hauptzollamts zu Reichenhall ist in ein 
Nebenzollamt II. umgewandelt worden. 
Der Aufschlag-Einnehmerei zu Kipfenberg im Bezirk des Hauptzollamts zu Regensburg ist die 
Befugniß zur Erledigung von Versendungsscheinen I über steuerfreien undenaturirten Branntwein zu Heil- 
zwecken ertheilt worden. 
Im Königreich Sachsen. 
Dem Untersteueramt zu Radeberg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Dresden ist die Befugniß 
zur Vorabfertigung des von der dortigen Exportbierbrauerei mit dem Anspruch auf Steuervergütung 
unter Eisenbahnwagenverschluß auszuführenden Bieres ertheilt worden. 
Im Großherzogthum Baden. 
Die bisherigen Obereinnehmereien und ebenso die mit Domänenverwaltungen verbundenen Ober- 
einnehmereien führen von jetzt ab die Bezeichnung „Finanzamt"“. 
Der Steuer--Einnehmerei zu Dürrheim im Bezirk des Hauptsteueramts zu Singen (Finanzamt 
Villingen) ist die Befugniß zur Erledigung von Versendungsscheinen I über steuerfreien undenaturirten 
Branntwein zu Heilzwecken beigelegt worden. 
1 Im Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
Den Steuerämtern zu Saalfeld und Pößneck ist die unbeschränkte Befugniß zur Erledigung 
von Begleitscheinen I einschließlich der Abfertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Be-
	        
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