Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

— 213 — 
4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 14. d. M. beschlossen: 
1. Hinter Absatz 2 des §. 26 der Ausführungsbestimmungen?) zum Zuckersteuergesetze vom 
31. Mai 1891 wird als dritter Absatz eingeschaltet: 
„Die Inhaber oder Betriebsleiter von Rübenzuckerfabriken haben alljährlich im Juni 
(für das Betriebsjahr 1895/96 im Juli) über den Umfang der für ihre Fabriken mit 
Rüben (eigenen, Kaufrüben und Aktienrüben) zur Zuckergewinnung in dem bevorstehenden 
Betriebsjahre angebauten Bodenflächen einen Nachweis aufzustellen und bis zum 10. Juni 
(für das Betriebsjahr 1895/96 bis zum 10. Juli) der Zuckersteuerstelle auszuhändigen.“ 
2. Der §. 1 der Bestimmungen?“) über die Zuckerstatistik vom 7. April 1892 erhält hinter dem 
Worte „Terminen“ folgenden Zusatz: 
„Die jährlich im Juni (für das Betriebsjahr 1895/96 im Jurli) aufzustellenden 
Nachweise über die mit Rüben bebauten Flächen (§. 26 der Ausführungsbestimmungen 
zum Zurckersteuergesetze) am 12. Juni (für das Betriebsjahr 1895/96 am 12. Juli)“. 
3. Der §. 9 Absatz 2 der unter Ziffer 2 genannten Bestimmungen wird hinter dem Worte 
„Nachweise“ durch folgenden Zusatz ergänzt: 
„über die mit Rüben bebauten Flächen (S. 26 der Ausführungsbestimmungen zum Zucker- 
steuergesetze) und“. 
Berlin, den 20. Juni 1895. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: v. Rottenburg. 
*) Central-Blatt von 1892 S. 185. 
**) Central-Blatt von 1892 S. 305. 
  
  
Dem Stations-Kontrolör in Posen, Finanz-Assessor Dr. Bernauer ist von der Großherzoglich badischen 
Regierung der Rang als Hauptamtsverwalter verliehen worden. 
  
5. Polizei = Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum 
2— –D"7 — Grund . des 
2 der Bestr Ausweisung Ausweisungs- 
! der Ausgewiesenen. er Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. 1 3. 4. .. 6. 
  
  
  
  
a) Auf Grund des 8. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.]| Giacinto Gildo, geboren am 25. März 1866 zu Zero-junerlaubter Besitz von Kaiserlicher Bezirks-Präsi-/. Juni d. J. 
Eisenbahnarbeiter, Branco, Provinz Treviso, Italien, Sprengstoffen, Unter! dent zu Straßburg, 
italienischer Staatsangehöriger, schlagung, unerlaub- 
⅝tes Fischen mit 
Sprengstoffen (1 Jahr 
1 Monat Gefängniß, 
laut Erkenntniß vom 
18. Mai 1894), « 
.FranzGörli«ch, geborenamsNovembetlssSzuHehlerei(lJahrKöniglichpreußischerRei12.Jumd.J. 
  
  
  
  
  
Maurer, riedeberg, Bezirk Freiwaldau, Sester. Zuchthaus, laut Er- gierungs- Präsident zu 
reichisch. Schlesien, ortsangehörig eben. kenntniß vom 7. Juli] Breslau, 
daselbst, 1894), 
39
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.