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.Im ersten Absatze des Artikels „Alfénidewaaren“ ist das Wort „echt“ zu ersetzen durch „mehr oder
weniger“, hinter „Nr. 20a“ einzufügen „oder 20 b 1“ und die statistische Nummer „523“ in „525“,
die Nummer des Zolltarifs „20b 1“ in „20b 2“ sowie der Zollsatz „200 4“ in „175—“ ab-
zuändern.
Im ersten Absatze des Artikels „Aluminiumwaaren"“, im fünften Absatze des Artikels „Halbedel-
steine", im vierten Absatze des Artikels „Steinwaaren“, im ersten Absatze des Artikels „Vernickelte
Waaren“ und im ersten Absatze des Artikels „Vernirte Waaren“ ist der Zollsatz „200 Ju." in
„175 ¾“ abzuändern und die vertragsmäßige Bestimmung zu streichen.
Hinter dem ersten Absatze des Artikels „Aluminiumwaaren“ ist folgender Hinweis einzufügen:
„S. auch Herren= und Frauenschmuck, sowie Kurze Waaren“.
Dem Artikel „Ammoniakflüssigkeit“ ist folgende Bestimmung als zweiter Absatz anzufügen:
„—, alkoholhaltige (auch Dzondische):
1. nicht parfümirt .............. [7-9]5a220.-l-.
2.parfümirt,insbesondereenglischerAmmoniakfpiritus(spiritusammonii
aromaticus) (%. 31e 1 300 .“
Im zweiten Absatze des Artikels „Amykos“ und in der Ziffer 2b des Artikels „Parfümerien“ ist
die statistische Nummer „796“ abzuändern in „797“.
In den Artikeln „Amykos“ (Absatz 2), „Bezetten“, „Carthamin“ (Absatz 2), „Coldcream“, „Farbe-
läppchen“, „Fette“ (letzter Absatz), „Glycerincreme“, „Hantpulver“ (Absatz 2), „Kissen“ (Absatz 3),
„Oele, fette“ (Ziffer 90), „Papier“ (Absatz 17), „Pastillen“ (Absatz 1), „Perlweiß“ (Absatz 31,
„Pomade“ (Absatz 2), „Puder“ (Absatz 2), „Rauchpillen“, „Riechkissen“, „Salben“ (Absatz 2),
„Schminke“ (Absatz 2), „Schminkläppchen“, „Vaselin und Vaselinsalbe“ (Absatz 2), „Zahnpulver“
(Absatz 2), sowie in der Anmerkung zum Artikel „Zahnseife“ ist die Tarifposition „31e“ abzuändern
in „Zle 27“. Ferner sind in den Anmerkungen zu den Artikeln „Hautpulver“, „Puder“, „Salben“,
„Schminke“ und „Zahnpulver"“ die Worte „nach Nr. 31e des Tarifs“ zu streichen.
In den Artikeln „Amylalkohol“, „Asphaltlack“, „Balsame“ (Absatz 2 Ziffer 1), „Bittermandelöl“,
„Bleistifte“, „Bleiweiß“ (Absatz 3), „Carbonstifte“ (Absatz 1 und 2). „Celloidin“, „Chloroform“,
„Collodium“, „Eisenschwärze“ (Absatz 2), „Essenzen“ (Absatz 2), „Extrakte“ (Absatz 1), „Farben“
(Ziffer 1 und Anmerkung), „Farben= und Tuschkasten“, „Farbenstifte“, „Firniß“ (Absatz 2), „Fleck-
wasser", „Goldlack“ (Absatz 1), „Graphit“ (Absatz 2), „Graphitstifte“, „Kefyr“ (Absatz 2), „Kitte"“
(Ziffer 3), „Kohlen“ (vorletzter Absatz), „Kreide“ (letzter Absatz), „Kumys", „Kutscherlack“, „Lab-
extrakt“ (Absatz 1), „Lacke, Lackfirnisse“, „Lackfarben“ (Absatz 2), „Lavendelöl“ (Absatz 1), „Lorbeeröl“
(Absatz 1), „Menthacampher“, „Migränestifte“, „Milchwein“", „Oele, ätherische“ (Ziffer 2), „Pagliano=
syrup“, „Pastellstifte“, „Politur“, „Rosenessenz“, „Seifenspiritus“ (Absatz 1), „Senföl“ (Absatz 1),
„Signirstifte“, „Spiritus“ (Ziffer 20 1) und „Tusche und Tuschkasten“ ist die Tarifnummer „5à“
abzuändern in „5a2“.
In den Artikeln „Anatherin“, „Brillantine“, „Cölnisches Wasser“, „Eau de Cologne“, „Esprits“,
„Essenzen“ (Absatz 1), „Essig“ (Absatz 3), „Riechessig, Riechwasser“ und „Seifenspiritus“ (Absatz 2) sind
die statistischen Nummern, die Tarifpositionen und die Zollsätze abzuändern in „I796) Zle 1 300 1.“
Der Artikel „Bayrum“ erhält folgende Fassung: 6
„Gayrum (Lorbeerspiritus, Destillat von Alkohol über Lorbeeren, Nelken und andere In-
gredienzien, beziehungsweise Gemisch von Alkohol mit Lorbeer= (Bay-) Oel, Nelkenöl 2c.)
- [79613181300,x-.«
Im letzten Absatze des Artikels „Bienenkörbe und Bienenstöcke“ und im ersten Absatze des Artikels
„Waben“ ist der Zollsatz „20 M.“ abzuändern in „36 M.“
Im vierten Absatze des Artikels „Blechwaaren“, im fünften Absatze des Artikels „Drahtwaaren“,
im fünften Absatze des Artikels „Lampen“, im dritten Absatze des Artikels „Leuchter“, im elsten
Absatze des Artikels „Löffel“ und im ersten Absatze des Artikels „Schreibfedern“ unter Ziffer 3 ist
statt „unedlen, echt“ zu setzen „mehr oder weniger“, vor „Metallen“ das Wort „unedlen“ einzu-
fügen und die statistische Nummer „523“ in „525“, die Nummer des Zolltarifs „20b 1“ in
„20b 2“ sowie der Zollsatz „2100,.“ in „175 J.“" abzuändern. In den vorstehend bezeichneten
aebssten, der Artikel „Lampen“ und „Leuchter“ sind außerdem die Worte „ganz oder theilweise"
zu streichen. .