Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

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In dem Hinweise hinter dem Artikel „Blechwaaren“ sind vor „sowie Spielzeug“ die Worte „Kurze 
Waaren“ nebst einem Komma einzufügen. Im vierten Absatze des Artikels „Buchbinderarbeiten“, 
im vorletzten Absatze des Artikels „Gabeln“, im vierten Absatze des Artikels „Geldtäschchen“, im 
vierten Absatze des Artikels „Halbedelsteine“, im zweiten Absatze des Artikels „Knöpfe“, im vierten 
Absatze des Artikels „Medaillons“, im sechsten Absatze des Artikels „Mosaikwaaren“, im dritten 
Absatze des Artikels „Papp- und Papierwaaren“, im fünften Absatze des Artikels „Rosenkränze“, 
im elften Absatze des Artikels „Spielzeug“, im dritten Absatze des Artikels „Steinwaaren“ und im 
dritten Absatze des Artikels „Tressenwaaren“ ist vor „Schildpatt“ an Stelle des Komma das Wort 
„oder“ zu setzen und die auf „Schildpatt“ folgenden Worte bis einschließlich „Metallen“ zu streichen. 
In den Artikeln „Celloidin“ und „Collodium“ ist die statistische Nummer „68“ abzuändern in 
„68“. 
In den Artikeln „Cognacessenz“ und „Rumessenz“ ist statt „s. Branntwein“ zu setzen „s. Aether“. 
In den Artikeln „Cognacöl“, „Drusenöl“ und „Weinbeeröl“ ist nach Streichung der statistischen 
Nummer, der Tarifnummer und des Zollsatzes am Schlusse hinzuzufügen „s. Aether"“. 
In den Artikeln „Cosmétiques“ und „Haarfärbungsmittel“ ist nach Streichung der statistischen 
Nummer, der Nummer des Zolltarifs und des Zollsatzes hinter dem Stichworte hinzuzufügen „wie 
Parfümerien“. · 
In dem Hinweise hinter dem Artikel „Drahtwaaren“ ist hinter „Kabel“ ein Komma nebst den 
Worten „Kurze Waaren“ einzufügen. 
Im Artikel „Essenzen“ sind an Stelle des dritten Absatzes folgende Bestimmungen einzufügen: 
„—, alkoholhaltige zum Genuß: 
1. Mischungen von Alkohol und Aether (Cognac-, Getreide-, Korn-, Rum= 2c. Essenz) wie 
Aether. 
2. andere (Bischoff-, Punsch= 2c. Essenz) wie Branntwein. 
—, Fruchtessenzen (Fruchtäther) s. Aether.“ 
Der Hinweis am Schlusse des Artikels ist zu streichen. 
In den Artikeln „Fenchelwasser“, „Lavendelwasser“", „Orangenblüthenwasser“, „Pfefferminzwasser“, 
„Pomeranzenblüthenwasser“ und „Rosenblätterwasser“ ist statt „s. Wasser (wohlriechendes)“ zu setzen 
„s. Wasser (nicht alkohol= oder ätherhaltiges)“. 
Der Artikel „Flacons“ ist zu streichen. 
Im zweiten Absatze des Artikels „Flittern“ unter a, im zweiten Absatze des Artikels „Kupferfolie", 
in der Ziffer 3 a des Artikels „Seiten“ und im zweiten Absatze des Artikels „Zinnfolie“ ist die 
statisische Nummer „523“ in „525“, die Nummer des Zolltarifs „20 b 1“ in „20b2“ und der 
Zollsatz „200 J¼¾“ in „175 “ abzuändern. 
Der Artikel „Floridawasser“ erhält folgende Fassung: 
„Floridawasser (wohlriechendes alkoholhaltiges Wasser) 1796/] Zle1 300 4“ 
Hinter „Früchte“ ist folgender neue Artikel einzufügen: 
„aruchtöle (Fruchtessenzen, Fruchtäther) s. Aether und Essenzen.“ 
Der Artikel „Juselöle“" erhält folgende Fassung: 
„Eufelöle: , 
1. Kartoffelfuselöl. ([731 52 20 + 
2. andere wie Aether. 1 
Aumerkung. Kartoffelfuselöl mit einem Gehalt an Aethylalkohol von 8 Gewichtsprozent und darüber 
ist wie Branntwein zu verzolen.“ 
Hinter dem achten Absatze des Artikels „Gabeln“ (nach dem Hinweise), hinter dem zweiten Absatze 
des Artikels „Kuöpfe“, hinter dem vierten Absatze des Artikels „Medaillons“ (vor dem Hinweise), 
hinter dem fünften Absatze des Artikels „Rosenkränze“ (nach dem Hinweise) und hinter dem elften 
Absatze des Artikels „Spielzeug“ ist solgende Bestimmung einzufügen: 
„ — aus mehr oder weniger vergoldeten oder versilberten oder mit Gold oder Silber belegten 
unedlen Metallen 159251| 20b 2 175 " 
Der Artikel „Gablonzer Artikel“ ist zu streichen. 
Der Artikel „Herren= und Frauenschmuck“ ist wie folgt zu ändern: 
a) im zweiten Absatze ist hinter „Schildpatt“ an Stelle des Komma das Wort „oder“ zu setzen 
und hinter „Korallen“ das Komma nebst den darauf folgenden Worten bis einschließlich 
40“
	        
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