Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

37. 
38. 
39. 
40. 
41. 
— 219 — 
solchen, oder auch mit Schnitzarbeiten, Pasten, Ornamenten in Metallguß und 
dergleichen 1½5] 20 b 2 175 -J0F . 
Herren- und. Frauenschmuck, Toiletten- und sogenannte Nippestischsachen der vor- 
bezeichneten Art, in einer nicht als unwesentlich zu erachtenden Verbindung 
mit Glas (einschliesslich der nachgeahmten Edelsteine, nachgeahmten Gemmen und 
nachgeahmten Kameen) vertragsmässig 100 —.“ 
Ferner sind unter Ill desselben Artikels in Ziffer 5 die Worte „weder vergoldeten oder ver- 
silberten noch mit Gold oder Silber belegten“ zu streichen. 
Die Anmerkungen 1 und 2 desselben Artikels sind wie folgt zu ändern: 
u) Der erste Absatz der Anmerkung 1 erhält folgende Fassung: 
„Waaren, welche mit edlen Metallen, echten Perlen, Korallen, Edelsteinen, Bernstein, 
Celluloid, Elfenbein, Jet (Gagat), Lava, Meerschaum, Perlmutter, Schildpatt nur un- 
wesentlich verziert, Waaren aus unedlen Metallen, welche nur in ganz geringer Aus- 
dehnung vergoldet, versilbert oder mit Gold oder Silber belegt, und feine Galanterie- 
und Quincailleriewaaren aus anderen unedlen Metallen als Aluminium und Rickel, 
welche nur in ganz geringer Ausdehnung vernickelt, vernirt oder mit den vorstehend 
unter II 4 genannten Materialien verbunden sind, werden ohne Rücksicht auf diese Ver- 
zierungen bezw. Verbindungen nach ihrer sonstigen Beschaffenheit behandelt.“ 
b) In dem zweiten Absatze der Anmerkung 2 sind die Worte „mit unedlen echt vergoldeten oder 
g oder mit Gold oder Silber belegten Metallen“ nebst dem nachfolgenden Komma 
zu streichen. 
c) In dem dritten Absatze derselben Anmerkung sind (im ersten Theile des Satzes) die Worte 
v„7oder echt vergoldeten oder versilberten oder mit Gold oder Silber belegten unedlen 
Netallen und (im zweiten Theile des Satzes) die Worte „echt vergoldeten oder versilberten“ 
zu streichen. 
!) In dem zweiten und dritten Absatze der Anmerkung 4 ist statt „II4bJ“ zu setzen „II 4“. 
Der Artikel „Melissengeist“ ist wie folgt zu fassen: 
„Melissengeist (Melissenspiritus), auch zusammengesetzter (Karmelitergeist), wie Branntwein.“ 
Der siebente Absatz des Artikels „Nägel“, der dritte Absatz des Artikels „Schwertfegerarbeit“, der 
dritte Absatz des Artikels „Uhrfournituren“, der dritte Absatz des Artikels „Uhrschlüssel und Uhr- 
schlüsseltheile", der dritte Absatz des Artikels „Uhrwerke“ unter Ziffer 3, sowie der dritte Absatz 
des Artikels „Uhrzifferblätter" erhalten folgende Fassung: 
„— aus mehr oder weniger vergoldeten oder versilberten oder mit Gold oder Silber belegten 
unedlen Metallen . [.925]20b2175-« 
sDerchletzte Absatz des Artikels „Naphta- ist nebst dem dahinterstehenden Hinweis auf „Aether" zu 
treichen 
Der Hinweis hinter dem Artikel „Oele, ätherische“ erhält folgende Fassung: 
„S. auch Aether, Harzöl u. s. w. wie bisher.“ 
Der Artikel „Oele, fette“ ist wie folgt zu ändern: 
a) Unter Ziffer 1a ist bei 1 die statistische Nummer „717“ abzuändern in „717a“, die Be- 
stimmung unter Ziffer 2 als Ziffer 3 zu bezeichnen und vorher folgende Bestimmung 
einzufügen: 
„2. Baumwollensamenöl... . . ... .. 171761 26b 10 A.“ 
b) Als Ziffer 2 ist einzufügen: 
„2. Baumwollensamenöl (Cottonöl), in Fässern eingehend, amtlich denaturirt 
(719] 26b Anm. br. 4 %.“ 
c) Die bisherige Ziffer 2 erhält die Bezeichnung als Ziffer 3. 
9 Die bisherige Ziffer 3 ist zu streichen. 
) Als Ziffer 8 ist einzufügen: 
„8. Kakaoöl in flüssiger oder konsistenter Form (Kakaobutter) (05% 25m 5 45.“.“ 
f) Die bisherige Ziffer 8 erhält die Bezeichnung als Ziffer 9. 
In der statistischen Anmerkung zum Absatze # dieser Ziffer ist zu streichen „Kakaoöl 
(Kakaobutter) in konsistenter Form (725|,“ und „flüssiges Kakaov-,".
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.