Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

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50. 
— 220 — 
g) In der Anmerkung 4 ist am Anfange zu setzen: 
„4. Die Denaturirung von Baum-, Baumwollensamen= und Ricinusöl hat durch Zusatz 
von 1 kg Terpentinöl, 125 g Rosmarinöl, 250 g Lavendel-, Nelken-, Bergamott-, Pome- 
ranzen= oder Citronenöl oder 5 kg gewöhnliches starkriechendes Brennpetroleum auf 
brutto 100 kg Baum= beziehungsweise Baumwollensamen= oder Ricinusöl zu erfolgen. 
Die Denaturirung von Baumwollensamenöl kann auch mit den für Erdnuß= (Arachiden= 
Oel zugelassenen Denaturirungsmitteln vorgenommen werden. 
Auf besondere Erlaubniß u. s. w. wie bisher.“ 
b) Die Anmerkung 6 erhält folgende Fassung: 
„6. Muskatbutter (Muskatbalsam, Muskatöl in konsistenter Form Blöcken, Tafeln 2c.1), 
in Kisten, Körben 2c. eingehend, wird wie Muskatöl in Fässern nach Nr. 26 f des 
Tarifs behandelt.“ 
Der Artikel „Opodeldoc“ erhält folgende Fassung: 
„Opodeldoc (linimentum saponato-camphoratunh) 221| 5m frei 
—, flüssiger (spiritus saponato-camphoratus) .. . . 17) 5a 2 20 Jc4“ 
Im Artikel „Parfümerien“ ist unter den Züffern 1b und 2b die Tarifposition „31c“ in „31e 2“ und 
bei Ziffer 20 die statistische Nummer „796“ „797“ abzuändern. 
Ferner ist im Eingang der Ziffer 2 statt „nicht alkoholartige (alkoholhaltige) Wasser“ zu setzen 
„nicht alkohol- oder ätherhaltige Wasser“. 
An Stelle der Ziffer 3 tritt folgende Bestimmung: 
„3. flüssige alkohol= oder ätherhaltige, einschließlich der alkohol= oder ätherhaltigen Kopf-, 
Mund= und Zahnwasser 796] 31c 1 300 4“ 
Die bisherige Ziffer 3 erhält die Ziffer 4 und folgende Fassung: 
„4. anderweit nicht genannte Parfümerien :2 
Im Artikel „Perlen“ tritt an die Stelle des elften und zwölften Absatzes folgende Bestimmung: 
„— aus mehr oder weniger vergoldeten, versilberten, vernickelten, vernirten oder mit Gold 
oder Silber belegten unedlen Metallen; aus Aluminium oder Nickel (5%5|] 2062 175 “ 
Im Artikel „Plattirte Waaren“ ist hinter „Nr. 20 a"“ einzufügen „oder 20b 1“ und die statistische 
Nummer „523“ in „525“, die Nummer des Bolltarifs „20b 1“ in „20b 2“, sowie der Zollsatz 
„200 .“ in „.175 . 4 abzuändern. 
Im Arlikel „Räucherband 2c." sind die Worte „Räucheressig“" und „Räucherspiritus“ zu streichen; 
auch ist daselbst die Tarifposition „Z1#K4% abzuändern in „31e 2“. 
Hinter Mem Artikel ist folgender neue Artikel einzufügen: 
„Räucheressig und Räucherspiritss I9% | 3le 1 300 4“ 
Die Verweisung am Schlusse des Artikels „Rum"“ erhält folgende Fassung: 
„S. auch Bayrum und die Anmerkung zu Branntweine.“ 
Hinter „Salpeter“ ist folgender neue Artikel einzufügen: 
„Lalpetergeist, versüßter (Salpeterätherweingeist), wie Aether.“ 
Im Artikel „Spiritus“ ist unter Ziffer 2 als Absatz b einzufügen: 
ab) parfümirter aller Art, z. B. aromatische oder anisölhaltige Ammoniakflüssigkeit, Lavendel- 
spiritus, parfümirter Seifenspiritts 31e 1 300 4+4“ 
In dem als Absatz c zu bezeichnenden bisherigen Absatz b sind unter Ziffer 1 die Worte 
hinter „z. B.“ zu ersetzen durch „nicht parfümirte alkoholhaltige Ammoniakflüssigkeit (auch 
Dzondische Ammoniakflüssigkeit), Angelikaspiritus, zusammengesetzter Angelikaspiritus, Campherspiritus, 
Löffelkrautspiritus, flüssiger Opodeldoc (spiritu- saponato-Ccamphoratus), nicht parfümirter Seifen- 
spiritus und Senfspiritus."“ 
Der bisherige Absatz c ist zu streichen. 
Der Artikel „Tinkturen“ erhält folgende Fassung: 
„Tinkturen: 
1. parfümirte oder zur Verwendung als Parfümerien geeignete aller Art: 
à) alkohol= oder ätherhaltige ... .. ....[7.98]3191300.-Jz. 
b)andere... ...........1797]3182 100.-l!-.
	        
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