Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

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II. Der §. 1 der durch den Bundesrathsbeschluß vom 29. Mai 1889 genehmigten und durch den 
Bundesrathsbeschluß vom 26. November 1891 ergänzten Anleitung zur Ermittelung des Alkohol- 
gehalts im Branntwein (Central-Blatt für 1889 S. 320 und für 1891 S. 331) wird unter b 
Ziffer 1 wie folgt abgeändert: 
1. Im Absatz 1, 2, 4 und 5 ist in allen Fällen zu setzen statt „Fuselöl“. 
„Nebenerzeugnisse der Gährung und Destillation“ 
und statt „Fuselgehalt"“ 
„Gehalt an Nebenerzeugnissen der Gährung und Destillation“. 
2. Im Absatz 2 ist der Schluß „dies gilt für Fuselöl auch dann noch, wenn“ 2c. zu streichen 
ingd in den vorhergehenden Satz hinter „auch wenn die Flüssigkeit klar bleibt“ einzu- 
alten: 
„oder eine Abscheidung von Oel nicht eintritt"“. 
III. In dem Bundesrathsbeschlusse vom 22. Mai 1890 (Central-Blatt für 1890 S. 180) ist statt 
„Fuselölgehalt“ zu setzen: 
„Gehalt an Nebenerzeugnissen der Gährung und Destillation“. 
IV. Die Anweisung zur Bestimmung des Fuselöls (Anlage 1 zu dem Bundesrathsbeschlusse vom 
26. November 1891) wird durch die nachstehend abgedruckte Anweisung zur Bestimmung des 
Gehalts der Branntweine an Nebenerzeugnissen der Gährung und Destillation ersetzt. 
Berlin, den 17. Juli 1895. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Aschenborn. 
  
Anlage 1 
zur Anleitung für die Ermittelung des Alkohol- 
gehalts im Branntwein. 
Anweisung 
zur 
Bestimmung des Gehalts der Branntweine an Nebenerzeugnissen der Gährung 
und Destillation. 
Die Bestimmung der Nebenerzeugnisse der Gährung und Destillation erfolgt durch Ausschütteln 
des auf einen Alkoholgehalt von 24,7 Gewichtsprozent verdünnten Branntweins mit Chloroform. 
a) Bestimmung des spezifischen Gewichts beziehungsweise des Alkoholgehalts des 
Branntweins. 
Zur Feststellung des spezisischen Gewichts des Branntweins bedient man sich eines mit einem 
Glasstopfen verschließbaren amtlich geaichten Dichtefläschchens von 50 cem Inhalt. Das Dichtefläschchen 
wird in reinem und trockenem Zustande leer gewogen, nachdem es ½ Stunde im Waagekasten gestanden 
hat. Dann wird es mit Hülfe eines fein ausgezogenen Glockentrichters bis über die Marke mit destillir- 
tem Wasser gefüllt und in ein Wasserbad von 15° C. gestellt. Nach einstündigem Stehen in dem Wasser- 
bade wird das Fläschchen herausgehoben, wobei man nur den leeren Theil des Halses anfaßt, und sofort 
die Oberfläche des Wassers auf die Marke eingestellt. Dies geschieht durch Eintauchen kleiner Stäbchen 
oder Streifen aus Filtrirpapier, die das über der Marke stehende Wasser aufsaugen. Die Oberfläche des 
Wassers bildet in dem Halse des Fläschchens eine nach unten gekrümmte Fläche; man stellt die Flüssig- 
keit am besten in der Weise ein, daß bei durchfallendem Licht der schwarze Rand der gekrümmten Ober- 
fläche soeben die Marke berührt. Nachdem man den inneren Hals des Fläschchens mit Stäbchen aus
	        
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