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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XX III. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 23. August 1895. SW34.
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ernennung; — Bestellung 3. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs
eines Konsular-Agenten; — Ermächtigung zur Vornahme vom 1. April 1895 bis Ende Juli 18995 336
von Civilstands-Alttor Seite 335 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
2. Zoll= und Steuer-Wesen: Befugnisse einer Zollstelle 335 Reichsgebthktttt u 337
1. Kon fsu lat-Wesen.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Vize-Konsul Walther Wever an
Stelle des in den einstweiligen Ruhestand versetzten Konsuls Lehmann zum Konsul in Rio de Janeiro zu
ernennen geruht.
Von dem Kaiserlichen Konsul in Fridericia ist der Kaufmann C. L. Schmidt zum Konsular-Agenten in
Kolding bestellt worden.
Dem Kaiserlichen Konsul Merz in Tamsui (Formosa) ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai
1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung
ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit
Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und
Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
2. Zoll= und Steuer-Wesen.
Auf Grund des Beschlusses des Bundesraths vom 4. Juli d. J., betreffend die Ermächtigung von Zoll-
abfertigungsstellen zur Abfertigung harter Kammgarne, ist der selbständigen Zollabfertigungsstelle
„Freibezirk“ im Bezirk des Hauptzollamts zu Bremen die Befugniß zur Abfertigung von Wollengarn
aus hartem Kammgarn aus Glanzwolle über 20 cm Länge zu den Zollsätzen der Tarifnummer 41 .2
beigelegt worden.
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