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ment"s). Im Jahre 1810 trat das 2. Schlesische Husarenregiment zur
Niederschlesischen, dagegen das Schlesische Ulanenregiment zur Oberschlesischen
Brigade über, damit jede Brigade ein Husarenregiment
hatte.
Der Artillerie war am 8. August 1808 eine besondere
königliche Anerkennung für ihr im letzten Krieg „sowohl im freien
Felde als in den Festungen“ bewiesenes gutes Verhalten zuteilgeworden,
indem der König den Prinzen August „in dem Verhältnis
als Brigadegeneral“ an ihre Spitze stellte. Oberst v. Neander
blieb Inspekteur und wurde vom König insbesondere mit der Bereisung
und Besichtigung der Artilleriedepots, Zeughäuser usw.
beauftragt. Die Artillerie erhielt am 24. November 1808 ihre endgültige
Einteilung in 3 Brigaden zu 12 Fußkompagnien und Zreitenden
Kompagnien. Eine Artilleriekompagnie zählte 5 Offiziere, 14 Unteroffiziere,
20 Bombardiere, 2 Tambours und 96 Gemeine, eine
reitende Kompagnie 2 Trompeter und 112 Gemeine, also ohne die
Offiziere 132 bzw. 148 Mann.
Die Preußische Artilleriebrigade bildete sich aus dem Ost—
preußischen (früheren 4.) Feldartillerieregiment, den beiden reitenden
Kompagnien in Königsberg und den Festungsartilleriekompagnien
in Pillau und Graudenz.
Die Brandenburgische Artilleriebrigade erhielt zu ihrer
Formation die 3 in Preußen und Pommern errichteten provisorischen
Fußkompagnien, in denen die Überreste des 1. und 3. Feldartillerieregiments
zusammengefaßt waren, nebst den sonst verbliebenen
Mannschaften dieser Regimenter, die 2. und 3. provisorische reitende
Kompagnie nebst den sonst vorhandenen Mannschaften der 6 Berliner
Kompagnien des Reitenden Artillerieregiments sowie die Festungsartilleriekompagnie
in Colberg. Eine reitende und eine Fußkompagnie
dieser Brigade wurden am 7. und 14. Dezember zur Gardeartillerie
ernannt.
Die Schlesische Artilleriebrigade erhielt die 1. provisorische
reitende Kompagnie aus Preußen und 8 in Schlesien zu bildende
provisorische Fußkompagnien, worunter sich die Festungsartilleriekompagnien
von Silberberg, Glatz und Cosel befanden, nebst aller sonst
vorhandenen Mannschaft des ehemaligen 2. Feldartillerieregiments,
der Breslauer reitenden Kompagnie und der Festungsartilleriekompagnien
von Glogau, Breslau, Schweidnitz, Neiße und Brieg.
Außer den in und außer Dienst vorhandenen Artilleristen jeder
Provinz ergänzten sich die Brigaden aus geeigneten Leuten (Zimmerleuten,
Wagenbauern, Sattlern, Schmieden, ehemaligen Regimentsartilleristen)
der aufgelösten Infanterie= und Kavallerieregimenter.
45) A. K. O. vom 30. 6. 1809. Der König befahl, „daß diese Mannschaften,
welche sich sonst gut betragen haben und nur irregeleitet worden sind, gut behandelt
werden sollen“.