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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
s—N
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen.
XXiIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 11. Oktober 1895. O411.
2. Bank-Wesen: Status der d
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nahme von Civilstands-Akten; — Exequatur-Ertheilung 3. Polizei-AWesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
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1. Kon sulat Wesen.
Dem Kaiserlichen Vize-Konsul Baerecke, der mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls
in Cairo beauftragt worden ist, ist auf Grund des §F. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung
mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Kaiserlichen Konsulats in Cairo
und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen
von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer,
vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem Dolmetscher Thiel, der mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Konsuls in Hiogo-Osaka
betraut worden ist, ist auf Grund des F§. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des
Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats in Hiogo-Osaka und für die Dauer
der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen
und Schutzgenossen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem zum kolumbischen General-Konsul in Hamburg ernannten General Jorge Moya Vasgquez ist das
Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.
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