— 365 —
Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Bu bexriehen durch alle Vostanstalten und Buchhandlungen.
XX III. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 25. Oktober 1895. 43.
: nU„ . ächti 3. Marine und Schiffahrt: Erscheinen eines weiteren Heftes
Inhalt elz GConsnlat--#een Ermachtigungen Jur Vor- der Entscheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter
36
2. Finanz.Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
vom 1. April 1895 bis Ende September 1895 366 Reichsgebit.. ... .... 367
1. Kon sulat Wesen.
Dem Legations-Sekretär Freiherrn von dem Bussche-Haddenhausen, der den beurlaubten Kaiser-
lichen Gesandten und General-Konsul, Grafen von Tattenbach, vertritt, ist auf Grund des §. 1 des
Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den das
Sultanat Marokko umfassenden Amtsbezirk des Kaiserlichen General-Konsulats in Tanger und für die Dauer
der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen
und Schutzgenossen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem Vize-Konsul Mertens, der den beurlaubten Kaiserlichen Konsul in Porto Alegre vertritt, ist auf
Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875
für den Amtsbezirk des Konsulats in Porto Alegre und für die Dauer der Vertretung die Ermächtigung
ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze
lebenden Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
68