Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind.- 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
Wald-, Tors-, Wiesen-, Wege- und Flöß- 
wärter. 
  
soweit diese Stellen 
nicht mit Forstver- 
sorgungsberechtig- 
ten bezw. mit auf 
Forstversorgung 
dienenden Anwär- 
tern der Jäger- 
Bataillone besetzt 
werden können. 
Die betreffenden Regierun- 
A gen. 
  
  
IX. Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. 
1. Bei sämmtlichen Verwaltungen: 
Maschinisten, Heizer, Röhrmeister 
sonstige gleichartige Stellen. 
2. Konsistorien: 
* Büreaubeamte. 
und 
3. Provinzial-Schulkollegien: 
* Büreaubeamte. 
4. Universitäten: 
* Büreau= und Kassenbeamte. 
8 
. Lehrerinnen--Seminar zu Droyssig: 
Rendant. 
S 
4. Kunstgewerbe-Museum zu Berlin: 
Sekretär der Unterrichts-Anstalt, 
Einnehmer am Zählkreuz. 
4. Königliche Nationalgalerie zu Berlin: 
Büreaubeamte. 
Königliche Bibliothek zu Berlin: 
* Büreaubeamte. 
6#% 
Königliches meteorologisches Institut zu Berlin 
nebst Observatorien bei Potsdam: 
* Büreaubeamte. 
* 
  
mindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
zu drei Vierteln, mit 
Ausnahme der Stel- 
len der Rendanten 
und Ouästoren. 
alternirend, d. h. zwi- 
schen Militär= und 
Civilanwärter ab- 
wechselnd. " 
ausschließlich, insofern 
unter den Bewer- 
bern sich eine qua- 
lifizirte Persönlich= 
keit dazu befindet. 
mindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
mindestens zur Hälfte. 
  
Die Königlichen Konsistorien, 
einschl. des Landeskonsisto- 
riums zu Hannover. 
Rektor und Senat der Uni- 
versität zu Berlin, sowie 
die Kuratorien der übrigen 
Universitäten. 
Der Seminar-Direktor. 
4q% General-Verwaltung der 
Königlichen Museen. 
Der General-Direktor der 
Königlichen Bibliothek zu 
Berlin. 
Der Direktor des Königlichen 
meteorologischen Juslituts. 
  
Die etatsmäßigen Stel- 
len der Königlichen 
Forstkassen-Ren- 
danten sind für die 
aus dem Militärstande 
hervorgegangenen Be- 
amten in gleicher 
Weise, wie für die 
aus dem Civilstande 
hervorgegangenen er- 
reichbar, wenn sie die 
erforderliche Befähl- 
gung besitzen. 
 
	        
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