Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
10. 
1— 
——— 
. Kanzlisten bei 
8. Bei dem evangelischen Waisenhaus 
zu Stuttgart. 
Hausdiener. 
T. Bei dem evangelischen Waisenhaus 
zu Markgröningen (zugleich Lehrerinnen- 
Seminar). 
Diener. 
U. Bei dem katholischen Waisenhaus zu 
Ochsenhausen. 
Diener (Hausmeister). 
Diener bei den Sammlungen des Staates: 
A. Bei der Königlichen öffentlichen 
Bibliothek zu Stuttgart. 
* Hausmeister, Diener. 
B. Bei der Königlichen Naturalien- 
Sammlung zu Stuttgart. 
Hausmeister. 
C. Bei der Staatssammlung vaterlän- 
discher Kunst= und Alterthumsdenk- 
male zu Stuttgart. 
Diener. 
VI. 
dem Ministerium und den 
Kollegien (der Domänendirektion und Forst- 
direktion, dem Bergrath, der Oberrechnungs- 
kammer und Staatskassenverwaltung, dem 
Steuerkollegium, Abtheilung für direkte Steuern 
und Abtheilung für Zölle und indirekte Steuern, 
und dem Statistischen Landesamt), 
.Kopisten bei dem Ministerium und den Kollegien 
wie zu 1, 
m#Ordentliche Tagschreiber, 
Hülfstagschreiber, 
.Kanzleidiener bei dem Ministerium, 
Kanzleiaufwärter bei dem Ministerium 
und 
den Kollegien wie zu 1, 
7. Hauptzollamts-, Hauptsteueramts= und Zoll- 
amtsdiener, ein Kopist bei dem Hauptsteucramt 
Stuttgart, 
8. Kameralamtsdiener, 
9. WSchloßdiener q 
10. Schloßportier Il beim Apanageschloß 
11. Gartenportier zu Ludwigsburg, 
12. Schloßknecht 
13. (Stadtumgelder, 
14. Stadtacciser, berufsmäßige Orls- 
steuerbeamte, 
15. Ortsacciser, 
  
  
– 
  
  
Ministerium des Kirchen- 
und Schulwesens. 
  
Im Lepartement der Finanzen. 
Finanzministerium. 
  
Stenerkollegium, Abtheilung 
für Zölle und indirekte 
Steuern. 
I 
Domänendirektion. 
für Zölle und indirekte 
Steuerlollegium, Abtheilung 
Steuern. 
  
  
Die Stelle des Haus- 
meisters wird nach 
Umständen im Wege 
des Vorrückens besetzt. 
Ziffer 2. In der Regel 
im Wege des Vor- 
rückens. 
Ziffer 5. In der Regel 
⅝im Wege des Vor- 
ruckens. 
Ziffer 9— 12. Zum 
Theil im Wege des 
Vorrückens. 
Zlffer 13 u. 11. Vor- 
gängiger Dienst in der 
Grenz= oder Steuer- 
wache. 
Ziffer 15. In der Regel 
lm Wege des Vor- 
ruckens.
	        
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