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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
10.
1—
———
. Kanzlisten bei
8. Bei dem evangelischen Waisenhaus
zu Stuttgart.
Hausdiener.
T. Bei dem evangelischen Waisenhaus
zu Markgröningen (zugleich Lehrerinnen-
Seminar).
Diener.
U. Bei dem katholischen Waisenhaus zu
Ochsenhausen.
Diener (Hausmeister).
Diener bei den Sammlungen des Staates:
A. Bei der Königlichen öffentlichen
Bibliothek zu Stuttgart.
* Hausmeister, Diener.
B. Bei der Königlichen Naturalien-
Sammlung zu Stuttgart.
Hausmeister.
C. Bei der Staatssammlung vaterlän-
discher Kunst= und Alterthumsdenk-
male zu Stuttgart.
Diener.
VI.
dem Ministerium und den
Kollegien (der Domänendirektion und Forst-
direktion, dem Bergrath, der Oberrechnungs-
kammer und Staatskassenverwaltung, dem
Steuerkollegium, Abtheilung für direkte Steuern
und Abtheilung für Zölle und indirekte Steuern,
und dem Statistischen Landesamt),
.Kopisten bei dem Ministerium und den Kollegien
wie zu 1,
m#Ordentliche Tagschreiber,
Hülfstagschreiber,
.Kanzleidiener bei dem Ministerium,
Kanzleiaufwärter bei dem Ministerium
und
den Kollegien wie zu 1,
7. Hauptzollamts-, Hauptsteueramts= und Zoll-
amtsdiener, ein Kopist bei dem Hauptsteucramt
Stuttgart,
8. Kameralamtsdiener,
9. WSchloßdiener q
10. Schloßportier Il beim Apanageschloß
11. Gartenportier zu Ludwigsburg,
12. Schloßknecht
13. (Stadtumgelder,
14. Stadtacciser, berufsmäßige Orls-
steuerbeamte,
15. Ortsacciser,
–
Ministerium des Kirchen-
und Schulwesens.
Im Lepartement der Finanzen.
Finanzministerium.
Stenerkollegium, Abtheilung
für Zölle und indirekte
Steuern.
I
Domänendirektion.
für Zölle und indirekte
Steuerlollegium, Abtheilung
Steuern.
Die Stelle des Haus-
meisters wird nach
Umständen im Wege
des Vorrückens besetzt.
Ziffer 2. In der Regel
im Wege des Vor-
rückens.
Ziffer 5. In der Regel
⅝im Wege des Vor-
ruckens.
Ziffer 9— 12. Zum
Theil im Wege des
Vorrückens.
Zlffer 13 u. 11. Vor-
gängiger Dienst in der
Grenz= oder Steuer-
wache.
Ziffer 15. In der Regel
lm Wege des Vor-
ruckens.