Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

  
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· Bezeichnuͤng der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
15. Registratoren, 
16. Revisoren, 
17. Rechnungsführer, 
18. Buchhaltereigehülfen, 
19. Kanzleivorstand, 
20. Werkschreiber, 
21. Hülfskassirer, 
22. Materialienverwalter, 
23. Magazinaufseher, x 
24. Telegraphisten (Hülfstelegraphisten), 
25. Stationseinnehmer, 
26. Hülfsarbeiter bei sämmtlichen Büreaus der 
Centralverwaltung, sowie im Stationsdienst. 
XV. Aemter. 
Die Akiuariatsbeamten. 
XVI. Regierungen. 
1. Die Aktuariats-, Registratur= und Revisions- 
beamten, 
2. Kassirer. 
XVII. 
Die Gendarmen in den Fürstenthümern Lübeck und 
Birkenfeld. 
  
zur Hälfte. 
  
zur Hälfte. 
n Hälfte. 
  
Großherzogliche Eisenbahn= 
zdirektion zu Oldenburg. 
  
Gesammt- 
Olden= 
Sekretariat des 
ministeriums zu 
burg. 
  
XI. Herzogthum Braunschweig. 
I. Bei sämmtlichen Gehörden, 
mit Ausnahme des Herzogl. Staatsministeriums rücksichtlich der unter a. bezeichneten Stellen. 
a. 
Kanzlisten, 
Kanzleigehülfen, 
Remunerirte und Lohnschreiber, denen nicht ledig- 
lich die Besorgung des Schreibwerks und 
der mit demselben zusammenhängenden 
Dienstverrichtungen obliegt, 
Lohnschreiber, welchen nur die Besorgung des 
Schreibwerks obliegt. 
b. 
Pedellen, „ 
Hausverwalter (Hausmeister, Hauswärter), 
Boten, 
Diener, 
Portiers, 
Heizer, 
Wächter. 
  
# zur Hälfte. 
  
  
Herzogliches Statistisches 
Bürcau, Centralstelle für 
Bewerbungen um Militär= 
anwärterstellen, zu Braun- 
schweig. 
  
  
  
1. Unter den allgemel- 
nen Begriff „Kanz- 
listen“ fallen bei den 
unter II. 1 genannten 
Behorden auch die 
neben den Gertchts- 
schreibern mit Gerichts- 
schreiber= und Regl- 
srraturgeschästen be- 
trauten, desglelchen 
dile bei den Staats- 
anwaltschaften die Ne- 
gistratur besorgenden 
Beamten. 
2. Die Bewerber um 
die Stellen unter 1. a 
bei den nachstehend 
unter III bezeichne- 
⅝ten Behörden und 
Verwaltungen haben 
als geringstes Maß 
der erworbenen Schur- 
blidung die Befahi- 
gung zum einiahrtg- 
freiwilligen Milttar- 
dleusft nachmuweisen. 
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