Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

467 — 
  
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
Gerichtsdiener, 
Gerichtsdiener und Gefängnißwärter bei den mit 
einem Richter besetzten Amtsgerichten, 
Büreauassistenten, 
Büreaudiener 
bei der Staatsanwaltschaft. 
  
mindestens zur Hälfte. 
  
Der Herzogliche Landge- 
richtspräsident zu Dessau. 
Der Herzogliche Erste Staats- 
anwalt zu Dessau. 
III. Strafanstaltsvermaltung. 
Inspektor, 
RNendant, 
Büreaugehülfe, 
Oberausseher, 
Hausvater, 
Aufseher, 
Hülfsaufseher 
bei der Landesstrafanstalt zu Coswig. 
  
ireten zur Hälfte. 
  
IV. Kultusverwallung. 
Rendant, 
Kalkulator, 
Registrator, 
Kanzlist, 
Kanzleidiätar, 
Botenmeister 
bei dem Herzoglichen Konsistorium. 
Expedirender Sekretär, 
Kalkulatoren, 
Registratoren, 
Journalführer, 
Kalkulaturgehülfe, 
Kanzlisten, 
Botenmeister, 
Boten 
bei der Herzoglichen Finanzdirektion, 
Kastellan (Hausmeister) des Behördenhauses zu 
Dessan, 
Nendanten, 
Einnehmer, 
Buchhalter, 
Kontroleure, 
Kassenschreiber, 
Kassenbote, 
Schleusengeld-Einnehmer, 
Schleusenmeister, 
Streckenwärter 
bei der Landeshauptkasse, den Kreiskassen 
und Steuerämtern, 
Kalkulatoren, 
Katastersekretär, 
iten zur Hälfte. 
  
  
V. Finanzuermaltung. 
eas 
mindestens zur Hälfte. 
1 
n1 
11111 
mindestens zur Hälfte. 
  
  
Herzogliche Strafanstalts- 
kommission zu Dessau. 
Herzogliches Konsistorium zu 
Dessau. 
Herzogliche Finanzdirektion 
zu Dessau. 
  
  
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.