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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehaiten sind.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
Jc) Gefängnißwärter,
d) Aufseher in Staatsanstalten,
e) Steueraufseher (mit dem Vorbehalte, vor-
übergehend auch Civilaspiranten des höheren
Steuerdienstes als solche zu verwenden),
f) Straßenwärter,
8) Chausseegeld-Erheber, soweit solche
Staatsdienste angestellt sind,
h) Registratoren,
i) Bürcau= und Kanzleiassistenten,
k) Gerichtsschreibergehülfen,
1) Straßenoberaufseher.
im
Kanzlisten beim Landesdirektorium,
Boten beim Landesdirektorium,
Boten bei den Kreisämtern,
Steuerexekutoren,
Hülfsexekutoren,
Wegewärter,
Gerichtsvollzieher,
Gerichtsdiener,
Pedell beim Gymnasium zu Corbach,
Gerichtsschreibergehülfen.
o 00
der
zmindestens zur Hälfte.
XVIII. Fürstenth
mindestens zur Hälfte.
Fürstliches Ministerium zu
Rudolstadt.
um Waldeck.
Diejenige Behörde, bei wel-
Ncher die Anstellung ge—
wünscht wird.
—
XIX. Fürstenthum Reuß älterer Linie.
Die Stellen:
. der lediglich mit der Besorgung des Schreib-
wesens betrauten Expedienten der Landes-
regierung, des Landrathsamtes, der Gerichte
und der Staatsanwaltschaft, sowie der Bezirks-
steuereinnahme,
Diener bei der Landesregierung, dem
Landrathsamte und bei den Gerichten,
l der Straßenmeister und Straßenausseher,
.l der Gerichtsvollzieher,
.0 der Steueraufseher,
lder Hausmänner beim Steueramte, Landkranken-
hause und Landgerichte Greiz,
. eines Dienuers beim Katasterbüreau und bei
der Landrentenbank (zugleich Austräger des
Amts= und Verordnungsblatts),
eines Vollstreckungsbeamten beim Landraths-
amte Greiz,
. eines Sportelkassirers und Kopisten, zweier
Büreaubeamten beim Landrathsamte Greiz,
eines Büreaubeamten und zweier Chausseegeld-
Einnehmer beim Landbaumeisteramt und bei
der Straßenbauinspektion Greiz,
—
.
Fürstliche Landesregierung
zu Greiz.
Zu b und i: Mit Aus-
nahme der Stellen bei
dem Ministerilum.
Zlffer 5. Sowelt nicht
Clollaspliranten des
höheren Steuer-
dienstes in Betracht
kommen.