Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

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Altersgrenze, Bdeu dg Behörde, 
. « bis zu welcher an welche die Bewerbungen 
Bezeichnung encheinuns „Militär. richten sind, soweit nicht 
der der Siellen, welche vorzugs. anwärter in den Vakanzanmeldungen Bemerkungen. 
. WCIIEMUMIUWWUWTMWberücksichtigtandereAnstellungsbehörden 
Eisenbahn. zu besetzen sind. werden ausdrücklich bezeichnet 
müssen. werden. 
3. Halberstadt-Blankenburger Eisen. Büreaudiätare, Kanzlistena) Für die Direktion der Halberstadt- Die * beendeter 
bahn. Expeditions.= . Strecke Lan= Blankenburger Eisenbahn- dsrobeienssheit 
diätare,. — genstein- gesellschaft zu Blanken.en unteren Stel. 
Expeditions. 233 Derenburg: burg a. H. aangestellten 
assistenten, S a3 35 Jahre. haben bei genk. 
Stations- "% Zür Hie *15, Befähi. 
assistenten. trecke Hal- egw. nach 
Telegraphisten, Büreau-berstadt- plflbsteng der vor 
boten, Portiers, Nacht= Blankenburg sung gleich den 
wächter, Bremser und Tanne: Gioblanwärtern 
Schmierer, Schaffner, Jahre. rücken it die ull 
Rangirer und Koppler, heren Dienststel. 
Bahnwärter Weichen- len, und zwar 
» · nuBüreaus 
wärter. dienste: als 
Eisen ahnsekre- 
im Stations. 
dienste. als 
walter und ro. 
tionsvorsteher, 
im F « 
dienstezyahatls 
glatåfüthetr und 
Packmeister. 
XI. Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
Feldabahn. Expedient, Expeditions= Betriebsverwaltung der Felda- 
gehülfe. 
  
40 Jahre. 
bahn zu Dermbach. 
XII. Herzogthum Sachsen-Altenburg. 
1. Altenburg-Zeitzer Eisenbahn. 
2. Eisenberg-Crossener Eisenbahn. 
  
Ausnahme der einer tech- 
nischen Vorbildung be- 
6 Betriebsbeamte, mit 
D dürfenden. 
  
35 Jahre. 
35 
  
Königliche Generaldirektion 
der Sächsischen Staats- 
eisenbahnen zu Dresden. 
Vorstand der Eisenberg- 
Crossener Eisenbahngesell- 
schaft zu Eisenberg in 
Altenburg. 
XIII. Derzogthum Sachsen-Toburg und Gotha. 
1. Arnstadt-Schtershausener 
bahn. 
Eisen-- 
  
Subaltern- und Unterbeamte. 
  
40 Jahre. 
  
Betriebsverwaltung Thürin- 
gischer Nebenbahnen zu 
Weimar. 
  
  
Der Betrieb dieser 
Bahn ist verpach- 
tet; es kann daher 
die Anstellung 
eines Beamten nur 
für die Dauer der 
bis zum 31. März 
1903 laufenden 
Pachtzeit gewähr- 
leistet werden. 
Bei der Besetzung 
sind die für den 
preußischen 
Staatseisenbahn. 
dienst in dieser 
Beziehung gülti- 
gen Vorschriften 
zur Anwendung 
zu bringen. 
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