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Bezeichnung
der
Eisenbahn.
Bezeichnung
der Stellen, welche vorzugs-
weise mit Militäranwärtern
zu besetzen sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militär-
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung der Behörde,
an welche die Bewerbungen
zu richten sind, soweit nicht
in den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungsbehörden
ausdrücklich bezeichnet
werden.
Bemerkungen.
J.
Straßenbahn
XVII. Freie und Hansestadt Lübeck.
Eutin - Lübecker Eisenbahn (be-
züglich des im lübeckischen Gebiete
stationirten Personals).
Lübeck - Büchener Eisenbahn für
die Zweigbahn Lübeck - Trave-
münde.
. Kaysersberger Thalbahn (Colmar--
Kaysersberg-Schnierlach).
Colmar - Winzen-
heim.
Straßenbahn von Erstein (Rhein-
straße) nach Erstein (Reichseisen-
bahnhof).
Straßenbahn Mülhausen-Ensis=
heim.
Straßenbahn Mülhausen . Ill-
zach -Wittenheim.
Straßenbahn Mülhausen- Pfa-
statt.
Straßenbahn von Straßburg nach
Markolsheim mit Abzweigung von
Boofzheim nach Rheinau.
Straßenbahn von Straßburg nach
Truchtersheim.
Stationsverwalter, Stations-
assistenten, Brückenwärter,
Weichensteller, Bahnwärter.
Bahnhofsvorsteher in Trave-
münde, Telegraphisten,
Weichensteller, Bahnwärter,
Schaffner, Nachtwächter.
35 Jahre.
35
Direktion der Eutin-Lübecker
Eisenbahngesellschaft zu
Lübeck.
Direktion der Lübeck-Büchener
Eisenbahngesellschaft zu
Lübeck.
XVIII. Ellaß-Lothringen.
Unterbeamte, soweit die-
selben einer technischen Aus-
bildung nicht bedürfen.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu J.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
40 Jahre.
40
40
40
40
40
40
Vorstand der Kaysersberger
Thalbahn-Aktiengesellschaft
zu Colmar i. Elf.
Straßburger Straßenbahn-
Feseischatt zu Straßburg
i. Els.
9
Vorstand der Straßenbahn—
geselsschast Mülhausen-
Ensisheim-Wittenheim zu
Mülhausen i. Els.
1
Straßburger Straßenbahn-
Ü gesslscheft zu Straßburg
i. Els.
Nach einer Verein-
barung mit der
Großherzoglich
oldenburgischen
Regierung vom
Oklober 1884 sind
die nebenverzeich-
neten Stellen in
eine Bekannt-
machung des
Großherzoglich
aldenbuchen
Staatsministeri-
ums mit aufge-
nommen,undzwar
mit dem Zusate:
zu zwei Dritt-
theilen den Mi-
litäranwärtern
vorbehalten.