Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

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Bezeichnung 
der 
Eisenbahn. 
  
Bezeichnung 
der Stellen, welche vorzugs- 
weise mit Militäranwärtern 
zu besetzen sind. 
  
  
  
Altersgrenze, 
bis zu welcher 
Militär- 
anwärter 
berücksichtigt 
werden 
müssen. 
  
Bezeichnung der Behörde, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, soweit nicht 
in den Vakanzanmeldungen 
andere Anstellungsbehörden 
ausdrücklich bezeichnet 
werden. 
  
Bemerkungen. 
  
J. 
Straßenbahn 
XVII. Freie und Hansestadt Lübeck. 
Eutin - Lübecker Eisenbahn (be- 
züglich des im lübeckischen Gebiete 
stationirten Personals). 
Lübeck - Büchener Eisenbahn für 
die Zweigbahn Lübeck - Trave- 
münde. 
. Kaysersberger Thalbahn (Colmar-- 
Kaysersberg-Schnierlach). 
Colmar - Winzen- 
heim. 
Straßenbahn von Erstein (Rhein- 
straße) nach Erstein (Reichseisen- 
bahnhof). 
Straßenbahn Mülhausen-Ensis= 
heim. 
Straßenbahn Mülhausen . Ill- 
zach -Wittenheim. 
Straßenbahn Mülhausen- Pfa- 
statt. 
Straßenbahn von Straßburg nach 
Markolsheim mit Abzweigung von 
Boofzheim nach Rheinau. 
Straßenbahn von Straßburg nach 
Truchtersheim. 
  
  
Stationsverwalter, Stations- 
assistenten, Brückenwärter, 
Weichensteller, Bahnwärter. 
Bahnhofsvorsteher in Trave- 
münde, Telegraphisten, 
Weichensteller, Bahnwärter, 
Schaffner, Nachtwächter. 
  
35 Jahre. 
35 
Direktion der Eutin-Lübecker 
Eisenbahngesellschaft zu 
Lübeck. 
Direktion der Lübeck-Büchener 
Eisenbahngesellschaft zu 
Lübeck. 
  
  
XVIII. Ellaß-Lothringen. 
Unterbeamte, soweit die- 
selben einer technischen Aus- 
bildung nicht bedürfen. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu J. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
Wie zu 1. 
40 Jahre. 
40 
40 
40 
40 
40 
40 
  
  
  
Vorstand der Kaysersberger 
Thalbahn-Aktiengesellschaft 
zu Colmar i. Elf. 
Straßburger Straßenbahn- 
Feseischatt zu Straßburg 
i. Els. 
9 
Vorstand der Straßenbahn— 
geselsschast Mülhausen- 
Ensisheim-Wittenheim zu 
Mülhausen i. Els. 
1 
Straßburger Straßenbahn- 
Ü gesslscheft zu Straßburg 
i. Els. 
  
  
Nach einer Verein- 
barung mit der 
Großherzoglich 
oldenburgischen 
Regierung vom 
Oklober 1884 sind 
die nebenverzeich- 
neten Stellen in 
eine Bekannt- 
machung des 
Großherzoglich 
aldenbuchen 
Staatsministeri- 
ums mit aufge- 
nommen,undzwar 
mit dem Zusate: 
zu zwei Dritt- 
theilen den Mi- 
litäranwärtern 
vorbehalten.
	        
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