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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Zu bezichen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen.
XXIV. Jahrgang. Berlin, Donnerstag, den 11. Juni 1896. I 24.
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen. Ernennungen; — Ermächtigung jahr 1896/97; — Verbrauchsabgabe von kleinen land-
zur Vornahme von Ciovilstands-Akten . Seite 135 4 wirtfschalteichen sun Materialbrennereien 138
% „ . . Marine und Schiffahrt: Erscheinen des ersten Nachtrags
2 Dank Wesen- Status der deutschen Notenbanken Ende zur Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Kriegs-
3 und Handelsmariien 142
3. Zoll- und Steuer-Wesen: Bestimmungen über die 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Kontingentirung der Zuckerfabriken für das Betriebs- Reichsgebiet.. 142
1. Kon sulat Wesen.
Seine Mojestät der Kaiser haben im Namen des Reichs
den Kaufmann Max Buch zum Konsul in Valencia,
den Agenten H. Gebauer zum Konsul in Gaboon (Guinea)
und
den Brauerei-Besitzer Hermann Güldenberg, an Stelle des auf seinen Antrag ausgeschiedenen
bisherigen Vize-Konsuls Eduard Rasch, zum Vize-Konsul in Hundiksvall (Schweden)
zu ernennen geruht.
Dem Kaiserlichen Konsul Legationsrath Rose in Apia ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom
4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die
Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz-
genossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten,
Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Den bei dem Kaiserlichen Konsulat in Salonik beschäftigten Dragomanatseleven Referendar Padel ist
auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom
6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung ertheilt worden, in Fällen der
Abwesenheit oder Behinderung des Kaiserlichen Konsuls, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs-
angehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen
und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
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