Anhang
Ur. 20 des Central-Blatts für das Deutsche Reich.
Berlin, Freitag, den 26. Juni 1896.
Militär---Wesen.
Gesammtuverzeichniß
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
Bemerkungen:
1. Die mit '* bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B a und C. a) an Orten, an
welchen sich keine der zur Ertheilung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse berechtigten Anstalten
unter A. b, B. b und c oder C. c (Real-Gymnasium, Realschule, Real-Progymnasium) mit
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem
Unterricht im Griechischen dispensirten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen
Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit einem #1 bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
Uebersicht.
Seite
Oeffentliche Lehranstalten. Selte Progymnasien (0b. 8 ... 162
Gymnasien (A. 8 .... 154 Realschulen (C. p)Jj. ........ 168
Real-Gymnasien (A. bbb. 159 Real-Progymnasien (C.eeh 165
Ober-Realschulen (A.fctctf)n)n 160|Höhere Bürgerschulen (cz.e 1909090 .. 166
Progymnasien (8.a ... .... 161 Oeffentliche Schullehrer-Seminare (C.e) 166
Realschulen 8..0o0o0o) 161 Andere öffentliche Lehranstalten (C. 11)1) .. 168
Real-Progymnasien (8..cheeeee 162 Privat-Lehranstalen. 169
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