Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1896. (24)

— 7 — 
Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
    
im 
Reichsamt des Innern. 
—. 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
XXIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 17. Jannar 1896. 3. 
rx * 
Inhalt: 1. Marine und Schiffahrt: Betriebsordnung für 3. Militär-Wesen: Berichtigung des Verzeichnisses der 
den Kaiser Vilhelm- Kanal . Seite 7 Civilvorsitzenden der Ersatzkommissionen 68 
2. Kousulat-Wesen: Neueintheilung der Konsulats-Bezirke . . . 
in den Vereinigten Staaten von Venezuela; — Er- 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
mächtigungen zur Vornahme von Cidvilstands-Akten 7 Reichsgebiet.. v 
  
1. Marine und Schiffahrt. 
Zur Regelung des Verkehrs auf dem Kaiser Wilhelm-Kanal ist von dem Kaiserlichen Kanalamt in Kiel 
die in der Beilage abgedruckte Betriebsordnung vom 17. September 1895 erlassen.)) 
  
2. Kon sulat Wesen. 
  
Auf Grund der von der Venezolanischen konstituirenden Versammlung im Jahre 1893 neu festgesetzten 
politischen Eintheilung des Gebiets der Vereinigten Staaten von Venezuela sind die Grenzen der Amts- 
bezirke der Konsular-Aemter des Reichs in Venezuela entsprechend verändert worden. Die Neueintheilung 
der Konsulats-Bezirke ist folgende: " 
1. Das Konsulat in Caräcas umfaßt in seinem Amtsbezirk den Bundesdistrikt (Caräcas) mit 
Ausschluß des Küstenortes Macuto, den Staat Miranda mit Ausschluß der Meeresküste bis 
zum Kamme der Kordillere und mit Ausschluß der Sektion Nueva Esparta. 
2. Das Kaiserliche Konsulat in La Guayra umfaßt in seinem Amtsbezirk den Staat Bermädez, 
die Sektion Nueva Esparta des Staates Miranda bis zum Kamme der Kordillere, den zum 
Bundesdistrikt gehörigen Küstenort Macuto und das Bundesterritorium Colön. 
  
*) Die bis zum Tage der vorliegenden Veröffentlichung eingetretenen Aenderungen haben im Texte der Beilage 
Berücksichtigung gefunden. 
3 
Leilage
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.