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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen.
XXIV. Jahrgang. Verlin, Freitgg, den . August 1906. 34.
Inhalt: 1. Zoll- und Steuer-Wesen: Bestellung eines Konsular-Agenten; — Ermächtigungen zur Vornahme
Stations-Kontrolörs; — Veränderungen in dem Stande von Civilstands-Akten; — Entlassung 419
oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen . . .
Seite 417 3. Fochzei Wesen- Ausweisung von Ausländern aus dem
2. Konsulat-Wesen: Ernennungen; — Bestellung eines Reichsgebiit.. 121
1. Zoll= und Steuer-Wesen.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Großherzoglich badische Finanz-Assessor Fris aih zu
Karlsruhe an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Großherzoglich badischen Finanz-Assessors
Moser den Königlich preußischen Hauptämtern zu Aachen, Malmedy, Cöln, Düren, Düsseldorf und Elber-
feld als Stations-Kontrolör mit dem Wohnsitz in Cöln vom 1. August d. J. ab beigeordnet worden.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreich Preußen.
Zu Bünde im Bezirk des Hauptsteueramts zu Minden ist ein Steueramt I. errichtet worden;
dasselbe ist befugt zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 über unbearbeitete ausländische
Tabackblätter, zur unbeschränkten Erledigung von Begleitscheinen II, zur Erledigung von Versendungs-
scheinen I und II über inländischen Taback, zur Abfertigung von unter Eisenbahnwagenverschluß mit
Begleitschein I eingehenden Ladungen unbearbeiteter Tabackblätter und zur Abfertigung von Cigarren,
welche mit dem Anspruch auf Zoll= oder Steuervergütung ausgeführt werden.
Die Steuerämter II. zu Ziegenrück im Bezirk des Hauptsteueramts zu Erfurt und zu Sonnen-
burg im Bezirk des Hauptsteueramts Crossen sind aufgehoben worden.
Die Befugniß des Nebenzollamts I. zu Neu-Zielun im Bezirk des Hauptzollamts zu Stras-
burg i. Westpr. zur Erledigung von Begleitscheinen ! des Hauptzollamts Danzig über Heringe, Reis,
Wagenschmiere und Petroleum sowie die Befugniß des Steueramts I. zu Neiße im Bezirk des Haupt-
zollamts zu Neustadt O.S. zur Erledigung von Begleitscheinen 1 über Waaren der Nummer 9 da des
Zolltarifs ist zurückgezogen worden.
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