9. April, erdffnet den 24. Mal, die
Appellation wegen Mangels an einer
gegruͤndeten Beschwerde unter Verurtheilung
des Nien in die Kosten verworfen
worden.
14. In der Appellatlonssache von dem Stadtgerichte
Stutigart zwischen dem Schlossermeister
Kolb daselbst, Lnten, in dem
Conkurse des Feldsteuslers Jakob Friedrich
Loislen allda, und Nien, und den in
den Akten benannten Mit-Enten und Aten,
das Verzugsrecht der antischen Forderung
betreffend, wurde vermdge Beschlusses vom
32. Januar und 5. März d. J., erdffnet
den :4. Mal, das Erkenntniß veriger
Instanz durch Urtheil unter Vergleichung
der Kosten abgeändert.
Eben so wurde:
15. vermdge Beschlusses vom 5. März, erdffnet
den 24. Mai, in der Appellationssache
des Ipsermeisters Beller, Luten in
der Lalelen'schen Conkurssache, und Nien,
gegen dieselben Mitgläubiger, Aten, das
Vorzugsrecht der Nilschen Forderung betreffend;
desglelchen
16. in der Appellationssoche des Zimmermeisters
Gettlieb Müller, Luten in eben
dleser Conkurssache, und Rien, gegen dieselben
Mitgläubiger, Aten, das Vorzugsrecht
der antischen Forderung betreffend;
ferner
A
17. in der Appellationsfache des Schreinermelsters
Gotzlieb Kezel, Luten in der schon
genennten Conkurssache, und Nten, gegen
dle gleichen Mirglöubiger, Aten, das
Vorzugerecht der antischen Forderung betreffend;
13. in der Appellationssache des Stifts-Werkmeisters
Weiß, Luten in der bezeichneten
Conkurssache, und Rien, gegen dieselben
Mitgläubiger, Aten, dos Verzugsrecht
der antischen Forderung betreffend;
19. in der Appellatlonssache des Zimmermeisters
Bertrand, Loten in dem gedachten
Conkurse, und Anten, wider die
gleichen Mitgläubiger, Aten, das Vorzugerecht
der antischen Forderung betreffend;
20. in der Appellationssache des Schlesser-Obermeisters
Johann Eberhard Aldinger,
Luten in dem erwähnten Conkurse, und
Rten, gegen dieselben Mitgléubiger, Aten,
das Vorzugsrecht der antischen Forderung
betreffend;
1. In der Appellationssache der Wlitwe des
Glasers Mayer, cum curatore, Lntin
in dem bemerkten Conkurse, und Antin,
gegen dle nämlichen Mitgläubiger, Aten,
das Vorzugsrecht der antischen Ferderung
betreffend;
:2. in der Appellationssache des Ipsermelsters
Jakob Friedrich Ziegele, Luten in