Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1897. (25)

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IX. Besonderes Probebrennen; Verschluß des Apparats. 
1. Die Vergleichung der Angaben des Apparats mit der thatsächlich vorgefundenen Literzahl 
Branntweins und Alkohols ergiebt den Fehler des Apparats. Uebersteigt dieser im Alkohol 10, 
ohne daß er durch Verluste an Branntwein erklärt werden kann, so ist das Probebrennen nach 
nochmaliger sorgfältiger Revision des Apparats zu wiederholen. Dabei ist, falls die Geschwindigkeit 
des Abtriebs dies gestattet, bei jeder Kippung die Stärke des austretenden Branntweins zu bestimmen 
und die hieraus für die betreffende Kammer berechnete Literzahl Alkohols mit der entsprechenden Angabe 
des Alkoholzählwerkes zu vergleichen. 
2. Der Apparat ist zu verschließen, der Stand der Zählwerke zu notiren. 
  
Nachdem der Bundesrath in seiner Sitzung vom 4. März d. J. eine Verlegung der Zollgrenze in 
Bremerhaven beschlossen hat, ist von dem Senate der freien Hansestadt Bremen auf Grund der ihm vom 
Bundesrath ertheilten Ermächtigung als Zeitpunkt für den Eintritt dieser Veränderung der 15. Juli d. J. 
festgesetzt worden. 
Die Zollgrenze in Bremerhaven nimmt künftig folgenden Lauf: 
Sie überschreitet im Anschluß an die Zollgrenze in Geestemünde die Geeste, trifft direkt auf die 
zwischen Geeste und Vorhafen des Alten Hafens befindlichen Viehschuppen, folgt deren nach der Geeste 
zu belegenen Seite bis zur östlichen Ecke und alsdann ihrer östlichen Seite, in deren Verlängerung sie 
den äußeren Fuß des nach der Schleuse des Alten Hafens führenden Deiches erreicht. Sie verfolgt 
nahezu rechtwinklig abbiegend den Fuß des Deiches und überschreitet, die Schleuse selbst im Zollinlande 
belassend, an der äußern Stirn derselben den Vorhafen, an dessen nördlicher Kaje sie bis zur Weser 
verläuft. Die jedesmalige den Wasserspiegel begrenzende Linie des Landes bildet hier die Grenze bis 
zur Ausmündung des Vorhafens des Neuen Hafens in die Weser. Von hier geht sie am südlichen Ufer 
des Vorhafens und der Schleuse entlang bis zur westlichen Kaje des Neuen Hafens, verfolgt diese recht- 
winklig abbiegend etwa 20 Meter, überspringt das Hafenbecken in nahezu östlicher Richtung und gelangt 
dadurch an einen Punkt des gegenüberliegenden Ufers, welcher innerhalb der kurzen von Ost nach West 
gerichteten Kajestrecke etwa 10 Meter von der vorspringenden Ecke der Uferlinie entfernt liegt. Im An- 
schluß an diesen Punkt setzt sie etwa 5 Meter hinter die Flucht der Kaje zurück, verläuft parallel mit 
dieser landeinwärts etwa 40 Meter, gelangt von hier zweimal rechtwinklig abbiegend mit zwei je 25 Meter 
langen Strecken an die westliche Seite der nach dem Alten Hafen führenden zollinländischen Eisenbahn- 
gleise und von hier aus in nördlicher Richtung an der Westseite der Gleise bis zur westlichen Flucht 
der Schifferstraße, diese Flucht bis zur Verbindungsstraße zwischen der Bürgermeister-Smidtstraße und der 
Bahnhofsstraße verfolgend, überspringt die Verbindungsstraße, geht längs derselben bis an den am 
nördlichen Ende der Bürgermeister-Smidtstraße befindlichen freien Platz und weiter an der westlichen 
Seite und einem Theile der nördlichen Seite dieses Platzes bis zu einem etwa 30 Meter von der Kaiser- 
straße entfernten Punkte. Von letzterem ab läuft die Grenze in nördlicher Richtung hinter den Grund- 
stücken der Kaiserstraße bis an die Südostseite der Petroleumtankanlage der Bremen Trading Company 
Limited, und an dieser entlang bis an die Kaiserstraße, die westliche Seite derselben bis zum Gebäude 
der Zollabfertigungsstelle verfolgend. Sodann geht sie längs der südlichen und westlichen Seite dieses 
Gebäudes bis zur Zufuhrstraße von Lehe, überspringt diese, verfolgt die nördliche Seite derselben in öst- 
licher Richtung ungefähr 400 Meter weit, schlägt dann, die nach der Ost= und Westseite des Kaiserhafens 
führenden Eisenbahngleise überschreitend, eine nordöstliche Richtung ein und läuft in einem Bogen an 
der östlichen und nördlichen Seite des nach der Westseite des Kaiserhafens führenden Eisenbahngleises 
bis zu dem Punkte, wo der neue Flügeldeich sich an den alten Weserdeich anschließt. Die Grenze verfolgt 
den letzteren elwa 300 Meter weit, wendet sich dann in einem stumpfen Winkel südwestwärts, bis sie den 
inneren Fuß des neuen Weserdeichs trifft, überschreitet denselben und führt von seiner Kappe in senkrechter 
Richtung auf die Weser bis an das Ufer derselben.
	        
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