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Das Großherzoglich luxemburgische Nebenzollamt I. zu Bettingen führt fortan die Bezeichnung:
„Nebenzollamt l. Kleinbettingen“.
Im Königreiche Bayern.
Im Bezirke des Hauvptzollamts zu Schweinfurt ist die Uebergangsstelle zu Ermershausen nach
Maroldsweisach verlegt worden.
Im Koönigreiche Sachsen.
Es ist beigelegt worden:
dem Steueramte zu Riesa im Bezirke des Hauptsteueramts zu Meißen die Befugniß zur Ab-
sertigung von mit dem Anspruch auf Gewährung des Ausfuhrzuschusses ausgehenden Rohzucker nach
Maßgabe der Vorschrift im §. 110 lit. c der Ausführungsbestimmungen zum Zuckersteuergesetze vom
27. Mai 1896 und
dem Untersteueramte zu Aue im Bezirke des Hauptsteueramts zu Zwickau die Befugniß zur Er-
ledigung von Begleitscheinen 1 über inländisches Salz.
Im Großherzogthume Baden.
Zu Donaueschingen im Bezirke des Hauptsteueramts zu Singen ist ein Zollamt errichtet worden,
dessen Geschäfte bis auf Weiteres von dem Finanzamt in Donaueschingen wahrgenommen werden.
Das Zollamt ist befugt zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und II und zu allen
zollamtlichen Abfertigungen im Eisenbahnverkehre. Die Befugniß der Steuer-Einnehmerei in Donau-
eschingen zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I und IlIl, zu den zollamtlichen Ab-
fertigungen im Eisenbahnverkehr und zur Abfertigung der mit der Post eingehenden Sendungen ist zurück-
gezogen worden. «
DasNebenzollamtlLzuSipplingenimBezirkedesHauptsteueramtszuKonstanzistauf-
gehoben worden.
Im Großherzogthume Hessen.
Das Steueramt Vilbel und die Orts-Einnehmerei Grünberg im Bezirke des Hauptsteueramts
zu Gießen sowie die Zuckersteuerstelle und Orts-Einnehmerei zu Groß-Umstadt im Bezirke des Haupt-
steueramts zu Offenbach sind aufgehoben worden. An Stelle der beiden letzteren ist in Groß-Umstadt
ein dem Hauptsteueramte zu Offenbach untergeordnetes Steueramt errichtet worden, welchem die Befugnisse
der seitherigen Zuckersteuerstelle und diejenigen der ehemaligen Orts-Einnehmerei übertragen worden sind.
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Gießen ist an Stelle des aufgehobenen Steueramts Vilbel daselbst
eine Orts-Einnehmerei errichtet, mit der Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Versendungs-
scheinen I und II über inländischen Branntwein und von Uebergangsscheinen über Bier, Wein und Obstwein.
Im Herzogthum Anhalt.
Die Zuckersteuerstelle Bernburg l! ist aufgehoben worden. Die bisherige Zuckersteuerstelle Bern-
burg II. führt fortan die Bezeichnung „Zuckersteuerstelle Bernburg“ und ist, nachdem inzwischen die
Zuckerfabriken in Ploetzkau und Bernburg (Parforcehaus), in Waldau bei Bernburg sowie diejenige von
Cuny & Co. in Bernburg den Betrieb eingestellt haben, zuständig für die Fabriken in Ilberstedt,
Grimschleben und Dröbel.
Im Gebiete der freien Hansestadt Bremen.
Die Zollabfertigungsstelle Oberweser des Hauptzollamts zu Bremen ist zur Annahme von An-
meldungen von Getreide 2c. zur Ausfuhr mit dem Anspruch auf Ertheilung von Einfuhrscheinen ermächtigt worden.
In Elsaß-Lothringen.
Es ist ertheilt worden:
dem Steueramt I. zu Bischweiler im Bezirke des Hauptsteueramts zu Hagenau die Befugniß zur
Abfertigung von Waaren der Nummern 22a, b, f, g1, ga und der Anmerkung zu f und g, sowie von Waaren
der Nummern 41 ds und 41de des Zolltarifs zu anderen als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern und
dem Nebenzollamt I. zu Altmünsterol im Bezirke des Hauptzollamts zu Altkirch die Befugniß
zur Ausfertigung von Begleitscheinen II.
Das Salzsteueramt I. zu Salzbronn im Bezirke des Hauptsteueramts zu Saargemünd ist in ein
Salzsteueramt lI. umgewandelt worden.
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