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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Bu betiehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XXV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 30. Juli 1897. 9 30.
... 2. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen des Reichs
Inhalt: 1. Koufulat Wesen: Ermächtigungen zur Vor- bo . . .
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UTHMVVUClVIlstaUVs·Aktms—Exequamvwhellung 3. Polizei. Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Seite 247 Reichsgebiegtteee 249
1. Kon sulat Wesen.
Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Cairo beschäftigten Regierungs-Assessor Breiter ist auf Grund
des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §F. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875
die Ermächtigung ertheilt worden, in Vertretung des Kaiserlichen Konsuls bürgerlich gültige Ehe-
schließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden
Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Lourengo-Marques, Vize-Konsul Walter, ist auf Grund
des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats und für die Dauer seiner
Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsange-
hörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem Kaufmann Georg Wöhnert in Altona ist Namens des Reichs das Exequatur als Kaiserlich und
Königlich österreichisch-ungarischer Honorar-Vize-Konsul daselbst ertheilt worden.
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