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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich,
Heransgegeben
im
Reichsamt des ZInnern.
Zu betiehen durch alle Postanstalten und BVuchhandlungen.
XXV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 3. September 1897. M 35.
Inhalt: 1. Konfulat-Wesen: Ermächtigungen zur Vor- oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen; —
nahme von Civilstands-Akten; — Exequatur-Ertheilung Rangerhöhung zweier Stations-Kontroleure 268
Seite 267 3.Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
2. Zoll= und Steuer-Wesen: Veränderungen in dem Stande VNW—— 0□-2Aä.¾ZzGH G-GI t 270
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1. Kon sulat Wesen.
Dem Kaiserlichen Geschäftsträger Freiherrn von und zu Bodman in Teheran ist auf Grund des §. 1
des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für das
Gebiet von Persien und für die Dauer seiner gegenwärtigen Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen und
die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Dem mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen General-Konsuls in Athen beauftragten Kaiserlichen
Vize-Konsul Bucherer in Piräus ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung
mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konsulats in Athen und für die
Dauer der Vertretung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichs-
angehörigen und Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu
beurkunden.
Dem zum Konsul der Argentinischen Republik in Düsseldorf ernannten Herrn Theodor Freisz ist
Namens des Reichs das Exequatur ertheilt worden.
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