436 Goettingen, Universitäts-Bibliothek
text of Panini, and the commentaries of Raäma-chandra,
Bhuttöji-dieshita, and others. Sie enthält zunächst auf
73 Blättern, die das Wasserzeichen des Jahres 1794 tragen, in Nägarl
Schrift, den Text von Pänin’s Grammatik, so geschrieben, dass
rechts vom Texte Raum für Bemerkungen blieb. Da dieser Raum indessen
nicht genügte, wurden später noch andere Blätter (mit dem
Wasserzeichen des Jahres 1796) zwischen den Blättern des Textes eingefügt.
Der neben dem Texte gelassene Raum und die so eingeschobenen
Blätter enthalten Colebrooke’s Übersetzung (oder Versuche
einer Übersetzung) sehr vieler Regeln. Nahezu vollständig übersetzt
ist Alles, was sich auf die Technik der indischen Grammatik, auf
die Lautlehre, die Declination und Conjugation, die Bildung der Femininstämme,
die Bedeutung der Suffixe und die Syntax bezieht; und
in den Abschnitten, die von der Composition der Nomina, den krit
und taddhita Suffixen handeln, sind wenigstens die Regeln allgemeinern
Inhalts erklärt und die sich aus den Regeln ergebenden Resultate bisweilen
durch tabellarische Übersichten erläutert. Nicht übersetzt sind
im Wesentlichen nur die Regeln über die Accente und die vedische
Sprache. Bl. 160—170 enthalten Colebrooke’s Reinschrift seiner
Übersetzung des grössten Iheils des ersten Adhyäya von Fänini’s
Grammatik, und seinen Commentar zu einer beträchtlichen Anzahl von
Regeln. Ausserdem ist bei vielen Regeln auf dem Rande bemerkt,
N sie oder die in ilınen gelehrten Termini zur Anwendung kommen.
9 angebundene Blätter enthalten Übersetzungen einzelner Regeln, Listen
von Wörtern, u.s.w. Eins derselben ist ein Briefcouvert mit dem
Wasserzeichen 1797, das von Colebrooke an J. H. Harrington Esg.
(Beamten im Dienste der East India Company seit 1780, zuletzt Member
of the Supreme Council and President of the Board of Trade, und ‘for
some years honorary professor of the laws and regulations of the british
government in India in the College of Fort William... and
afterwards president of the council of the College’) und von diesem an
H. Colebrooke Esg. zurück adressirt ist. Ein Specimen von Colebrooke’s
Übersetzung siehe in den Nachrichten von der K. Ges. der
Wiss. zu Göttingen v. J. 1891, 8. 107—112.
Diese Hs. und die unten verzeichneten Hss. no. 69 70 96 97 98
99 stammen aus dem Nachlasse des 1837 verstorbenen Orientalisten
F. A. Rosen, dem sie von Colebrooke geschenkt waren, und sind 1852
vom Vater Rosens, dem FE. Lipp. Kanzler Dr. Ballhorn-Rosen, zusammen
mit einer büste F. A. Rosens der Bibliothek geschenkt worden.
Sanskrit 69 62 Bl., 281 cm breit, 46 cm hoch Anfang
des 19 Jahrh. (Papier aus den Jahren 1797—1801)
Die Hs. enthält nach Colebrooke’s Aufschrift Päninv’s Süiras
or Rules of Grammar, in Wirklichkeit .aber in schwarzer
Schrift den Text der Sütras, und in rother Schrift Zusatzregeln
(Värttikas, Kärikäs, u.s. w.) aus der Kacıkäü-Vritt:. Die Blätter
sind auf beiden Seiten beschrieben, und jede Seite enthält zwei Columnen
mit leeren Zwischenräumen, die von Colebrooke für eigene Bemerkungen
bestimmt waren und theilweise für solche benutzt sind.
Manche Regeln sind von Colebrooke kurz übersetzt; öfter hat er die